Die Regularien zum Soldatenbeteiligungsgesetz liegen auf dem Tisch, nun sollte ein gutes Miteinander gelingen. Foto: Bundeswehr/Faller

Die Regularien zum Soldatenbeteiligungsgesetz liegen auf dem Tisch, nun sollte ein gutes Miteinander gelingen. Foto: Bundeswehr/Faller

27.03.2019
ah

Der Teufel liegt im Detail

Liebe Leserinnen und Leser,

gute Führung zeichnet aus, dass sie sich vor wichtigen Entscheidungen vom bestmöglichen Sachverstand beraten lässt.

Kraft gesetzlicher Regelung gehören Beteiligungsgremien aller Ebenen zu diesem Sachverstands-Pool ohne Wenn und Aber! Es ist Folge der gesellschaftlichen Entwicklung von Sozialpartnerschaften, dass auch in der Bundeswehr die Mitbestimmung in vielen Fragen des militärischen Dienstes neben der beratenden Funktion fester Bestandteil der soldatischen Beteiligungsrechte ist. Leider stellen wir immer wieder fest, dass dieser Part häufig unter den Teppich gekehrt werden soll. Viele Anfragen an mich machen deutlich, dass trotz umfassender Informationen etwa des Zentrums Innere Führung hier nach wie vor Defizite bestehen. Liegt es an fehlendem Vertrauen in die Beteiligungsgremien? Ist es das Festhalten an tradierten Mechanismen, sind es Verlustängste?

Vom mündigen Bürger in Uniform ist scheinbar nicht jeder Vorgesetzte begeistert. Nachdem alle Regularien zum Soldatenbeteiligungsgesetz auf dem Tisch liegen, sollte nun ein gutes Miteinander gelingen. Das gilt etwa auch für die Nutzung der Möglichkeit, Vertrauenspersonen mit umfangreichen Verpflichtungen vom Dienst freizustellen, um die Pflichten aus dem Wahlmandat erfüllen zu können.Da das duale System (Personalräte und Vertrauenspersonen) im Sinne des BMVg ist, muss das Ressort auch die Arbeitsfähigkeit der Vertrauenspersonen wie bei Personalräten gewährleisten. Das bedeutet, dass Vertrauenspersonen auch durch eine unkomplizierte Vorgehensweise freizustellen sind, wenn eine Aufgabenfülle, zum Beispiel als Mitglied in mehreren Versammlungsebenen, erkennbar ist. Die Ausübung der Aufgaben als Vertrauensperson hat regelmäßig in der Dienstzeit zu erfolgen. Eine Möglichkeit wäre, die Regelungen der Personalvertretung zu übernehmen.

Mit Blick auf die erneute Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes legt der Dienstgeber schon einmal die Axt an einige gute Ansätze. So bleibt etwa das Festhalten an der Zuteilungspraxis bei Kleinstdienststellen, die zweifelsfrei Personalräte zu wählen haben, aber dafür keine zivilen Mitarbeiter finden, bedenklich.Offenbar sollen unsere Soldaten nach wie vor in Fragen des Beschäftigtenstatus personalvertretungsrechtlich nicht gleichgestellt werden. Darüber wird noch zu reden sein. Wir bleiben für Sie dran.

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Die Wahlen zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss stehen vor der Tür. Es ist daher Zeit, einen Blick zurück und einen Ausblick nach vorn zu geben.

Ich verweise gern auf das nachfolgende aufschlussreiche Interview mit dem Sprecher des GVPA zur zurückliegenden Amtszeit auf der nächsten Seite.

In diesem Sinne: Bleiben Sie uns gewogen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Ihr
Andreas Hubert

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