28.06.2016

Es ist vollbracht!

Neues Soldatenbeteiligungsgesetz durch Bundestag verabschiedet

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ein weiterer wichtiger Beschluss der 19. Hauptversammlung des DBwV ist umgesetzt: Das Soldatenbeteiligungsgesetz wurde in erheblichem Maße an die Belange einer Freiwilligenarmee angepasst! Die maßgeblich vom BundeswehrVerband geprägten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes im Bundesministerium der Verteidigung haben Gesetzeskraft. Verglichen mit den erfolglosen Versuchen der Vergangenheit, zumindest kleine Verbesserungen durchzusetzen, ist der nun beschlossene Wurf nicht nur ein wirklich großer, sondern wurde auch noch in Rekordzeit entwickelt und umgesetzt. Zugegeben, die politischen Rahmenbedingungen waren auch günstig, schließlich war das Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart. (am Rande: Auch dahinter steckte der DBwV.) Zudem war die Riege von Scharfschützen, die sich aus verstärkter Deckung auf Distanz hielt, mit Ausnahme einiger ziviler Abwehrkünstler nicht mehr auf dem Gefechtsfeld aktiv.

Sehr gut hat sich unsere breite ehrenamtliche Aufstellung ausgezahlt, die dem Fachbereich Beteiligungsrechte zur Seite stand. In der vom Bundesvorstand eingerichteten Arbeitsgruppe waren die Landesverbände, die TSK und OrgBereiche sowie die Vertreter der Spitzengremien, also die gesamte DBwV-Kompetenz, versammelt. Und allen ging es um die Sache – nicht nur um den Schutz angenehm verstaubter Strukturen oder eigener Mandate, wie es bei der einen oder anderen Organisation zu beobachten war.

Die ganze Maßnahme war ein Neuanfang der vertrauensvollen und buchstäblich konstruktiven Zusammenarbeit vieler Akteure. Eine wirklich gute Sache! Von Anfang an wurde in der „AG Novelle SBG“ im BMVg ergebnisoffen über eine wirkliche Novellierung verhandelt, die diesen Namen auch verdienen sollte. Mit dabei waren neben zuständigen Referaten im BMVg, P III 4 und FüSK II 4, der VBB, ver.di und natürlich der DBwV als Interessenvertetung aller Menschen der Bundeswehr. Und um nicht nur vom grünen Tisch aus zu agieren, durften die Spitzengremien HPR und GVPA nicht fehlen. Zahlreiche wie intensive Gespräche legten bereits Anfang 2015 die Grundlage für eine echte Verbesserung der soldatischen Beteiligungsrechte.

Nach dem Abschluss der Arbeitsgruppenphase und der Einleitung der Verbändebeteiligung wurde der Wind dann aber doch etwas schärfer. Da kamen plötzlich all jene um die Ecke, die noch schnell partikulare Interessen anbringen wollten. Da liefen ver.di und VBB auf, um die Größenverhältnisse in den Gremien infrage zu stellen, so es sich um die Umfänge der Soldaten handelt. Klar dabei: Die eigene Größe durfte schon etwas ausladender sein. Auch die Frage nach einer vernünftigen Behandlung der Kleinstdienststellen wurde seitens der Wissensträger anderer Organisationen wieder aufgebrochen. Aber: Wir haben uns durchgesetzt. Vier Soldaten und ein Arbeitnehmer sind auch fünf Wahlberechtigte und wir können zivil-militärisch agieren. Damit können jetzt Kleinstdienststellen der Zuteilung zu entfernten Verantwortlichkeiten entgehen, wenn sie es denn wollen und einen eigenen Personalrat wählen! Beteiligung soll da stattfinden, wo es die Menschen in der Umsetzung trifft. Das Unverständnis einer Beamtenvertretungsorganisation darüber, dass die Bundeswehr auch in der Verwaltung militärische Züge annimmt, war genauso bemerkenswert wie der Vorstoß aus Reihen uniformierter Vertrauenspersonen, eine längere Amtszeit für Vertrauenspersonen (um Qualität und damit Kontinuität zu erlangen) für abwegig zu halten. Dem steten Versuch aus interessierten Kreisen, den Soldatengruppen in Bezirkspersonalräten der Truppenkommandos die neuen Rechte vorzuenthalten, konnten wir erfolgreich entgegentreten.

Der Weg zum Ziel war also nicht frei von Minen. Bis zur letzten Minute wurden weitere Fragestellungen und Forderungen nach Nachbesserungen von dritter Seite an Abgeordnete des Bundestags herangetragen. Da, wo Ergänzungen notwendig und sinnvoll waren, haben wir uns nicht verschlossen, sondern unterstützt.

Am Ende ist es den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses gelungen, den Gesetzentwurf über die Ausschussarbeit noch planmäßig vor der Sommerpause in die Schlussberatung und anschließende Beschlussfassung des Bundestags zu bringen.

Ich bedanke mich bei den Abgeordneten des Verteidigungsausschusses für die guten Gespräche, ihren Mitarbeitern für die gute und unbürokratische Zusammenarbeit. Selbstverständlich darf hier auch der Dank an die verantwortlichen Mitarbeiter im BMVg nicht fehlen. Die professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Deutschem BundeswehrVerband war erfrischend wie erfolgreich.

Abschließend möchte ich mich bei unseren Verbandsmitgliedern im Hauptpersonalrat sowie in den Bezirkspersonalräten für die in Teilen kritische Begleitung bedanken und dabei unsere neuen hauptamtlichen Mitarbeiter des Referats 5 ausdrücklich miteinbeziehen.

Mit dem Neuaufbau der Abteilung R in Berlin und dem für die Mitarbeitervertretung zuständigen Referat 5 sind wir dicht am Ball. Aus dem Stand von null auf hundert ist gelungen, gestern ist Geschichte!

„Jetzt ist dann mal Friedenspflicht, später ist dann nach der Novelle vor der Novelle“.


Herzlichst

Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte