25.04.2017

Wiederholung ist die Mutter des Erfolgs

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

um uns herum tobt der Fortschritt, die Arbeitswelt verändert sich mit zunehmender Geschwindigkeit – die digitale Arbeitswelt 4.0 spreizt ihre Finger und breitet sich unaufhaltsam aus. Nun ist Modernisierung kein Fluch, sondern Segen. In jedem „Neuen“ stecken auch Chancen. Mehr Wirtschaft, weniger Mitbestimmung ist dabei allerdings kein gewinnbringender Gedanke. Wer den politischen Akteuren derzeit gut zuhört, spürt das Werben um die Gunst der Gewerkschaften und Verbände. Die Gewerkschaften erkennen dies und bringen sich täglich in Position.

Ein eher beschauliches Schattendasein fristete der öffentliche Dienst – allerdings ist er Teil des Ganzen und hat seinen Anteil am Erfolg des Landes. Wer den öffentlichen Dienst in die Zukunft führen will, hat Aufgabe, Mensch und Realität der sich verändernden Arbeitswelt im Blick zu halten. By the way?... In der Bundeswehr wirken Beamte und Arbeitnehmer zur Erfüllung des Ganzen allerdings auf Grundlage des Vorhandenseins von zukünftig knapp 200.000 Soldatinnen und Soldaten – so sich der Wille der Leitung des BMVg umsetzen lässt. Weniger verbessern die Lage nicht. Und da wären wir wieder bei der Wiederholung als Mutter des Erfolgs!
 
Uniformträger sind auch Mitarbeiter des Unternehmens Bundeswehr, zugegeben mit besonderen Aufgaben. Der mühsame Prozess zur Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes und der immer noch ruhenden Ausführungsbestimmungen hat eines deutlich gemacht: Teilhabe von Soldaten in Fragen der Mitbestimmung ist für nach hinten denkende Akteure im Prozess ein hartes Stück Brot. Ob der Gesetzgeber sein Werk so verstanden wissen will, werden wir erfragen. Die Erfahrungen, auch ohne Vorschriftenlage, machen den weiteren Anpassungsbedarf bereits deutlich. Am Ende doch ein Gesetz für alle?

Auch im Bereich des überalterten Bundespersonalvertretungsrechts tut sich endlich etwas: Bei einer Veranstaltung des dbb Beamtenbund und Tarifunion wurde der Anstoß zur Modernisierung des über 40 Jahre alten Bundespersonalvertretungsgesetzes gegeben. Ein
erster, in Zeiten der digitalisierten Arbeitswelt längst überfälliger Schritt, den ich ausdrücklich begrüße.

Ich denke, das ist mehr als nur einen Gedanken wert.

Herzlichst,

Ihr Andreas Hubert