12.01.2017

Beihilfe ist ein elementarer Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Nachdem das Thema Beihilfe für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger durch die Veröffentlichung der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut aufgegriffen wurde, ist die Befürchtung der Betroffenen verständlicherweise groß, dass erneut versucht wird, an der „Alimentationsschraube“ zu drehen.

Neben der bereits kritisierten, unsicheren Datenlage steht aber ein anderer, grundsätzlicher Aspekt im Vordergrund: Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn darf nicht durch fiskalische Rechenspiele gefährdet werden! Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner: "Die Fürsorgeverpflichtung – darunter fällt die Beihilfe – ist ein wichtiger Bestandteil des gegenseitigen Vertrauens. Gerade Soldaten, ob aktiv oder ehemalig, sind auf Grundlage dessen ein hohes Risiko eingegangen oder werden dies weiterhin tun. Eine einseitige Kündigung des Vertrauensverhältnisses durch die Abschaffung der Beihilfe käme einem deutlichen Bruch gleich."

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