Um attraktiv zu sein, wird man an einer angemessenen IT-Zulage für Cyber-Fachkräfte nicht vorbeikommen. Foto: Maxim Duzij/unsplash

Um attraktiv zu sein, wird man an einer angemessenen IT-Zulage für Cyber-Fachkräfte nicht vorbeikommen. Foto: Maxim Duzij/unsplash

27.03.2019
ks

Attraktivität kann modern sein, Modernisierung jedoch nicht attraktiv

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zurzeit laufen zwei Gesetzesvorhaben, die für die Bundeswehr von großem Interesse sind. Es sind zwei Artikelgesetze, das Bundeswehr-Einsatzbereitschaft-Stärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) und das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (BesStMG). Im Gegensatz zum BwEinsatzBerStG – ausgenommen einige Verbesserungen im Beamtenversorgungsgesetz – ist das Zivilpersonal hauptsächlich von dem anderen Artikelgesetz betroffen. Genauer gesagt sind es die zivilen und militärischen Besoldungsempfänger. Wenn man der Meinung sein sollte, Modernisierung hat etwas mit Verbesserung und Attraktivität zu tun, dann wird man beim Entwurf zum BesStMG schnell eines Besseren belehrt.

In der Tat gibt es Verbesserungen wie bei der Erhöhung von Stellenzulagen, jedoch unterbleibt weiterhin deren Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit. Die Erhöhung der Personalgewinnungs- und -bindungsprämie ist zwar zu begrüßen, deren Einmalzahlung und Reduzierung jeweils um ein Drittel bei Verlängerung des Gewährungszeitraums jedoch kontraproduktiv. Insbesondere wird man das große Fehl an technischen Beamten und im Cyberbereich mit solchen, im Vergleich zur Privatwirtschaft chancenlosen Angeboten, nicht ausgleichen können. Trotz eines höheren Eingangsamts für Beamte im mittleren und gehobenen technischen Dienst kommt man an einer angemessenen Technikerzulage nicht vorbei. Gleiches gilt auch für eine IT-Zulage für Cyber-Fachkräfte. Während die „Modernisierung“ des Umzugskostenrechts nur marginale Änderungen vorsieht, muss man im Gesetzentwurf die beabsichtigten Verschlechterungen im Familienzuschlag für Verheiratete mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Die Ehe mag in der heutigen Gesellschaft vielleicht nicht mehr modern sein, jedoch untersteht sie nach wie vor dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Die durch den Titel des Artikelgesetzes erzeugten Erwartungen werden bei Weitem nicht erfüllt. Dem Entwurfsverfasser ist ein kräftiges Nachsitzen zu empfehlen, wenn nicht Teile seines Gesetzes in Karlsruhe hängen bleiben sollen und er tatsächlich Attraktivität für den Bundesdienst erreichen will, um dem erwarteten personellen Fehl entgegenwirken zu können.


Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

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