Zeiterfassung an einem elektronischen Terminal: Das BMI stellt die Einführung verschiedener Arbeitszeitkontenmodelle in Aussicht. Foto: DBwV/Scheurer

Zeiterfassung an einem elektronischen Terminal: Das BMI stellt die Einführung verschiedener Arbeitszeitkontenmodelle in Aussicht. Foto: DBwV/Scheurer

30.01.2019
ks

Den Worten Taten folgen lassen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zu Beginn dieses Jahres hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI) Mayer auf der Jahrestagung des dbb eine Reihe interessanter Aussagen insbesondere für die Bundesbeamten getroffen. Er wiederholte seine Ansicht, die 41-Stunden-Woche für Beamte sei „nicht in Stein gemeißelt“, jedoch gebe der aktuelle Koalitionsvertrag keinen Handlungsbedarf her. In Aussicht stellte er eine vorgezogene Evaluation der Langzeitkonten und die Einführung verschiedener Arbeitszeitkontenmodelle. Er sähe die Notwendigkeit des Auf- und Ausbaus der Wohnungsfürsorge und kündigte eine Lösung der Ballungsraumproblematik an. Das Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen und des Umzugskostenrechts, das frühestens im Mai 2019 dem Kabinett vorgelegt werden könnte, solle eine Stärkung der Personalgewinnungs- und Personalbindungsinstrumente, die Erhöhung der Einstiegsgehälter für den gehobenen technischen Dienst, Erhöhungen und Änderungen im Zulagenwesen sowie des Auslandsverwendungszuschlags, eine Reform des Umzugskostenrechts und deutliche Erhöhungen des Kinderzuschlages sowie der Anwärterbezüge beinhalten.

In Anbetracht der Aussage vor dem Petitionsausschuss bei der Anhörung zur Wochenarbeitszeitreduzierung für die Beamten im November letzten Jahres, wonach der öffentliche Dienst „hochattraktiv“ sei, gelangt das BMI nun zur Erkenntnis, dass es für das Arbeiten im Bundesdienst wohl doch einiger zusätzlicher attraktiver Anreize bedarf. Das ist natürlich mit der Erwartung zu begrüßen, den Ankündigungen nun auch schnelle und konkrete Taten folgen zu lassen. Dabei sollte man die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamte nicht vom Fehlen eines passenden Inhalts in einem Koalitionsvertrag abhängig machen. Zudem besteht der Bedarf an Attraktivität des Dienstes nicht nur bei den Besoldungsempfängern. Viele der angekündigten Maßnahmen können – und müssen – auch für Tarifbeschäftigte entweder tarifiert oder außertariflich eingeführt werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

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