25.04.2017

Erfreulich schnelle Einigung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das ging überraschend schnell. Nur einen Verhandlungstag benötigten die Tarifvertragspartner für eine Einigung zur Verlängerung des TV UmBw über Ende 2017 hinaus. Auch wenn im Vorfeld von Seiten des BMVg die Bereitschaft für eine Verlängerung deutlich signalisiert wurde, so war die Haltung des eigentlichen Verhandlungsführers auf Seiten der Arbeitgeber, das Bundesministerium des Innern, zumindest für die Öffentlichkeit noch nicht so klar gewesen.

Erfreulich also, dass man sich so schnell einigen konnte. Erfreulich und erleichternd insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundeswehr, deren soziale Absicherungen und Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen infolge von Strukturmaßnahmen weiterhin erhalten bleiben. Der Inhalt des Tarifvertrags bleibt mit Ausnahme einiger Anpassungen und einer Klarstellung hinsichtlich der Einkommenssicherung unverändert. Das betrifft auch die Härtefallregelung. Jedoch sei vor allzu großer Euphorie und hoher Erwartungshaltung, auch zukünftig mithilfe der Härtefallregelung frühzeitig nach Hause gehen zu können, gewarnt.

Im März hatten wir im Verbandsmagazin bereits berichtet, wie das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für eine Nutzung des § 11 TV UmBw denkt. Daran hat sich mit der Verlängerung des Tarifvertrags nichts geändert. Und solange im Rahmen der Trendwende Personal der Personalkörper einatmet, wird sich auch nichts Wesentliches daran ändern. Das bedeutet allerdings nicht, dass Tarifbeschäftigte in unteren Entgeltgruppen so ohne weiteres von Flensburg nach Mittenwald oder von Schönewalde nach Aachen versetzbar sind. Zumutbarkeit spielt nach wie vor eine Rolle im TV UmBw. Erst wenn der große Spielraum der Zumutbarkeit und alle Mittel des TV UmBw ausgespielt sind, dann – und erst dann – kann die Härtefallregelung als letztes Mittel bei Vorliegen der persönlichen Vo-raussetzungen genutzt werden.Mit herzlichen GrüßenIhr

Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender
Fachbereich Zivile Beschäftigte