Der Reichstag in Berlin: Die sozialen Themen des Koalitionsvertrags können sich sehen lassen Foto: pixabay

Der Reichstag in Berlin: Die sozialen Themen des Koalitionsvertrags können sich sehen lassen Foto: pixabay

28.03.2018

Viel Licht bei den sozialen Zielen der GroKo

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die der GroKo angehörenden Parteien haben endlich dem Koalitionsvertrag zugestimmt, sodass nun ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl eine neue Bundesregierung steht. Grund genug, noch einmal einen Blick auf einige Themen im Koalitionsvertrag zu werfen, die mit der Bundeswehr nicht unmittelbar etwas zu tun haben, dennoch für ihre zivilen Beschäftigten von besonderem Interesse sind.

Die Koalitionäre vereinbarten eine Einschränkung von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft eines Arbeitgebers und dies mit einer Höchstdauer von 18 Monaten. Dies kommt zwar der Forderung der Delegierten der 20. Hauptversammlung des DBwV nach Eindämmung von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund entgegen. Bei 2,5 Prozent der Belegschaft würde es jedoch in der Bundeswehr bedeuten, dass bis zu knapp 6000 dieser Arbeitsverträge abgeschlossen werden dürfen. Zumindest die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund, die sogenannten Kettenverträge, sollen auf maximal fünf Jahre begrenzt werden.

Erfreulich ist die Absicht der nachhaltigen Gestaltung der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, auch eine Forderung der 20. Hauptversammlung. Gleiches gilt für die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2025. Nachdenklich dagegen machen Pläne, wie es danach weitergehen soll. Eine Rentenkommission soll bis zum März 2020 hierzu Empfehlungen geben. Ob dann in den verbleibenden 18 Monaten bis zur Bundestagswahl 2021 die überfällige Rentenreform beschlossen werden kann, dürfte mehr als fraglich sein.

Begrüßenswert ist auch die Rückkehr zur echten paritätischen Beitragszahlung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die vom DBwV kritisierte Bürgerversicherung wird im Koalitionsvertrag nicht angesprochen, theoretisch ist sie jedoch noch nicht vom Tisch. Denn es soll „ein modernes Vergütungssystem“ geschaffen werden, das die ambulante Honorarordnung der GKV und die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (PKV) ablösen könnte.

Viel Licht und ein wenig Schatten also in den sozialen Themen des Koalitionsvertrags. Es sind jedoch erst einmal nur abstrakte Absichten, die nun umzusetzen sind. Der DBwV wird die gesetzliche Umsetzung eng begleiten, damit die durch diese Absichten geweckten Erwartungen auch im Detail erfüllt werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

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