Der Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung kann den ehemaligen Soldaten auf Zeit viel Geld sparen. Foto: picture alliance

Der Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung kann den ehemaligen Soldaten auf Zeit viel Geld sparen. Foto: picture alliance

29.11.2018

Versichertenentlastungsgesetz beschlossen

Über welche Verbesserungen sich ausscheidende Soldaten auf Zeit im neuen Jahr freuen dürfen

Nach intensiven Verhandlungen wurde am 18. Oktober in der dritten Lesung im Bundestag über das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) abgestimmt. Während CDU/CSU, SPD und Grüne dem Gesetzentwurf zustimmten, lehnte lediglich die FDP das Gesetz ab. Enthaltungen gab es vonseiten der Linken und der AfD. Durch das VEG wird die vollständige paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für alle Beschäftigten wieder eingeführt.

Mit dem VEG setzt die Bundesregierung eine erste Vereinbarung für die Bundeswehr aus dem Koalitionsvertrag um: den erleichterten Zugang für ausscheidende Soldaten auf Zeit (SaZ) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Damit hat der DBwV ein bedeutendes verbands­politisches Projekt über die Ziellinie gebracht. Es war nämlich die Interessenvertretung der Menschen der Bundeswehr, die den Handlungsbedarf bei der Versorgung von SaZ aufgezeigt und schließlich auf die politische Agenda brachte. Eines der auslösenden Momente für die Aktivitäten des DBwV war die jährlich stattfindende „Spießtagung“ des Generalinspekteurs, die regelmäßig vom Verband unterstützt wird. Dort gaben Tagungsteilnehmer dem Bundesvorsitzenden mit, dass sie aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen den ihnen anvertrauten Soldaten immer weniger eine Weiterverpflichtung empfehlen könnten.

Politische Arbeit zahlte sich aus

Der vom Bundeskabinett noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebrachte VEG-Gesetzentwurf war gut. Aber wie so oft blieben Punkte offen, die im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren vom DBwV auf die Agenda gebracht und gelöst wurden. Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner sowie Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, führten zahlreiche Gespräche mit den fachlich federführenden Gesundheitspolitikern im Bundestag sowie ihren Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss. Außerdem nahm Detlef Buch als einziger Sachverständiger für die Bundeswehr an der öffentlichen Anhörung zum VEG im Bundestag teil. Die Lobby-Arbeit des DBwV zahlte sich aus: Durch gute Argumente und die stete Sensibilisierung für die Relevanz der Absicherung von Zeitsoldaten ist es gelungen, die meisten Nachbesserungsvorschläge des DBwV in das bereits gute Gesetz zu integrieren.

Die Änderungen im Überblick

Die wesentliche Leistung des Projekts: Bisher war der Zugang von ausscheidenden SaZ zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend geregelt. Älteren SaZ, die zum Dienstzeitende das 55. Lebensjahr bereits erreicht hatten, blieb der Zugang sogar gänzlich verwehrt. Ihnen blieb bisher nur der Weg in die teure private Krankenversicherung. Das ist nun ein für alle Mal geklärt: Jeder ausscheidende SaZ hat Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zukünftig können ausscheidende SaZ jeden Alters sofort in die GKV eintreten. Die anfallenden Kosten für die monatlichen Versicherungsbeiträge belaufen sich auf 14 Prozent (durchschnittlich ein Prozent Zusatzbeitrag) des Bruttolohns, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, also paritätisch, geleistet werden müssen. Der Bund bezuschusst diese Beiträge ab dem 1. Januar 2019 jeweils zur Hälfte, bei privat Versicherten bis maximal zur Höhe des GKV- Zuschusses und übernimmt somit den Arbeitgeberanteil bis zur Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Da die Pflegeversicherung grundsatzgemäß der Krankenversicherung folgt, werden auch die Beiträge dafür zu 50 Prozent durch den Bund getragen. Das bedeutet, dass der Gesamtbeitrag von 3,05 Prozent des Bruttogehalts nur zu 1,525 Prozent dem Soldaten in Rechnung gestellt wird.

Dieser Umstand erleichtert es dem DBwV zu akzeptieren, dass die bisher gewährte Beihilfe zur privaten Krankenversicherung während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt. Auch wenn ausscheidende SaZ vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr keine Vorversicherungszeiten in der GKV vorweisen können, erhalten sie einen Zugang zur GKV.

Eine der wichtigen Verbesserungen, die der DBwV im parlamentarischen Verfahren erwirken konnte, ist eine Ausnahmeregelung für bereits ausgeschiedene SaZ, die von den neuen Regelungen nicht mehr profitieren – die sogenannten Altfälle. Denn Soldaten, die nach dem 15. März 2012 und vor dem 30. September 2018 aus der Bundeswehr ausschieden und das 55. Lebensjahr bereits erreicht hatten, blieb nach den Regelungen des Regierungsentwurfs auch weiterhin nur die teure private Krankenversicherung – und einigen war der Weg in die Altersarmut vorgezeichnet. Dieser Gruppe von Betroffenen wird nun das Tor zur gesetzlichen Krankenversicherung geöffnet. Der dafür erforderliche Antrag kann bis zum 31.3. 2020 getsellt werden. Hier konnte der DBwV also eine soldatische Grunddevise durchsetzen: „Keiner wird zurückgelassen.“

Eines bleibt noch zu tun

Einer der Punkte, die aus ordnungspolitischen Gründen im Rahmen des VEG trotz größter Anstrengungen des DBwV nicht umgesetzt werden konnten, liegt in der sogenannten 9/10-Regelung. Diese legt fest, unter welchen Bedingungen ein in Rente gehender ehemaliger SaZ Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erhält. Nur wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte seiner Lebensarbeitszeit Mitglied in der GKV war, wird Mitglied der der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ansonsten bleibt nur der Weg in die sogenannte freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, was mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Soldaten, die aufgrund einer langen Verpflichtungszeit oder eines späten Eintritts in die Bundeswehr weniger als 90 Prozent der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit in die GKV eingezahlt haben, haben also das Nachsehen. Der Verband sucht LösungenFür den DBwV ist diese Situation inakzeptabel, zum einen wegen der allein aus dem Status des SaZ resultierenden möglichen finanziellen Schlechterstellung, zum anderen aus prinzipiellen Gründen. Das Thema ist noch nicht vom Tisch. Der DBwV sucht gemeinsam mit Gesundheits- und Verteidigungspolitikern nach einem Lösungsweg, der in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden könnte.Mit dem VEG haben Bundesregierung und Bundestag unter Beweis gestellt, dass sie nicht nur ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag abarbeiten wollen, sondern auch, dass sie Besonderheiten der Bundeswehr Rechnung tragen. Das „Modell SaZ“ besitzt in der Landschaft des öffentlichen Dienstes ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht immer mit Rahmenregelungen kompatibel ist. Mit dem VEG wurde nun dafür gesorgt, dass bei der Versorgung überfällige Anpassungen vorgenommen wurden. Dass sich hier neben den Verteidigungspolitikern auch Fachpolitiker der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD für die Menschen der Bundeswehr ins Zeug gelegt haben, denen die spezifischen Eigenschaften der Streitkräfte eher fremd waren, ist eine der weiteren positiven Botschaften, die der DBwV wahrnehmen konnte.

Und ein weiteres Moment macht den Verband zuversichtlich für anstehende Vorhaben: Die konkrete Unterstützung aus der Mitgliedschaft, aus der Heimat wie aus dem Einsatz, war außergewöhnlich groß. So wurden beispielsweise zahlreiche Briefe an Mitglieder des Gesundheitsausschusses oder an Gesundheitsminister Spahn gesendet. Die Basisstärke des DBwV blieb niemandem verborgen.  


Die Regelungen des VEG und die Themenfelder, mit denen es sich beschäftigt, sind sehr komplex und vielschichtig. Für Nichtfachleute sind diese nur schwer zu durchschauen. Aus diesem Grund wird der DBwV in den nächsten Ausgaben des Verbandsmagazins und auf seiner Homepage in den kommenden Wochen und Monaten vertiefende Informationen zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen jedem Soldaten, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und bereits frühzeitig mit der zukünftigen Krankenversicherung in Kontakt zu treten. Eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Sozialdienst der Bundeswehr, der avisierten gesetzlichen Krankenkasse und als Mitglied beim Deutschen BundeswehrVerband über die Rechtsabteilung R6@dbwv.de oder (030) 23 59 90 222.