30.04.2014

Kein Zwang zur Tarifeinheit: Für Tarifvertragsvielfalt und Organisationsfreiheit

Aktion am 1. Mai: Deutscher BundeswehrVerband unterstützt dbb beamtenbund und tarifunion

06/2014

Der Deutsche BundeswehrVerband unterstützt die vom dbb beamtenbund und tarifunion ins Leben gerufene Aktion gegen den Zwang zur Tarifeinheit. Er setzt sich für die in der Charta der Europäischen Union verbriefte Koalitionsfreiheit ein. Die Ausübung des freien Koalitionsrechtes durch Soldatinnen und Soldaten in Deutschland und Europa ist eine der Verbandsforderungen, die zuletzt auf der 19. Hauptversammlung im November 2013 bestätigt wurden.

Das von der Bundesregierung diskutierte Gesetzesvorhaben zur Tarifeinheit würde bedeuten, dass in jedem Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gelten könne. Die bei der Koalitionsvereinbarung umrissenen Maßnahmen hätten zur Folge, dass die im Betrieb größte Gewerkschaft über die alleinige Verhandlungsmacht bei Tarifverträgen und Initiative zum Arbeitskampf verfügt. Dieser Zwang zur Tarifeinheit würde das Grundrecht auf Organisationsfreiheit unnötig einschränken und liefe Gefahr, verfassungswidrig zu sein.

„Mit der Wegnahme eines konstituierenden Elements - nämlich des Rechts, Tarifverträge abzuschließen - würde in das grundgesetzlich gesicherte Recht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 GG eingegriffen“, so der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung / Haushalt / Laufbahnrecht im Deutschen BundeswehrVerband, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.

Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Deutschen BundeswehrVerband, Klaus-H. Scharf, sieht neben dem Widerspruch zum Prinzip der pluralistischen Gesellschaft auch keinen Bedarf zur Neuregelung, was die Wahrung der Grundsätze von Einheitsgewerkschaften anbelangt: „Der daraus erwachsene Nachteil einer Schwächung gegenüber dem Tarifpartner kann durch
- freiwillige - Tarifgemeinschaften zwischen den Interessenorganisationen ausgeglichen werden. Dies ist gängige und bewährte Praxis, da bedarf es keiner gesetzlichen Regelungen, die einem Tarifdiktat gleich kämen.“

 

  • Pressemitteilung 06/2014 (PDF)