04.06.2019
Stefan Kruse, dpa

Hochwasser, Sturm und Terror - Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam

Angesichts der Terrorbedrohung versuchen Sicherheitsbehörden und Bundeswehr, enger zusammenzuwirken. Die Grenzen hat das Grundgesetz eng gesteckt. Was möglich ist, zeigte nun eine länderübergreifende Übung.

Lehnin. Schwerbewaffnete Terroristen haben sich in einem Postgebäude verschanzt und dort Geiseln genommen. Mehrere Fuchs-Schützenpanzer der Bundeswehr rasen heran, Polizisten stürmen aus einem Jeep namens Survivor und entern das Haus über eine Leiter. Schreie sind zu hören, Schüsse fallen. Jetzt muss es ganz schnell gehen, um das Leben der Geiseln zu retten. Boxer-Sanitätspanzer fahren vor, um Verletzte aus der Gefahrenzone zu bringen.

Das gewalttätige Szenario spielt am Dienstag (4. Juni) auf dem Truppenübungsplatz Lehnin südwestlich von Berlin. Es ist Teil einer großangelegten Katastrophenschutz- und Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr. 400 Einsatzkräfte aus Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind daran beteiligt, um das Zusammenwirken im Ernstfall durchzuspielen.

Das Szenario ist monströs: Deutschland ächzt unter einer Sturmfront, die Unmengen Regen und katastrophales Hochwasser bringt. Deiche brechen in Sachsen-Anhalt oder Thüringen, Menschen müssen aus den Fluten gerettet werden. Ein Kleinflugzeug stürzt bei Frankfurt (Oder) ab, nahe Potsdam entgleist ein Zug mit Chemikalien. Und es kommt noch dicker, so die Simulation: Denn Terroristen nutzen die Situation, die von Polizei und zivilen Kräften kaum noch zu bewältigen ist, für Anschläge. Die Bundeswehr muss Amts- und Katastrophenhilfe leisten.

«Wir hoffen natürlich, dass ein solches Szenario nie eintritt», sagt Brandenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke. «Aber es geht darum, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Denn es kann uns jederzeit erwischen.»

Seit der islamistische Terror auch Deutschland erreicht hat, nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 mit zwölf Toten, feilen Deutschlands Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen an neuen, effizienten Anti-Terror-Strategien. Das gilt auch für das Vorgehen nach Attentaten wie in Berlin, Paris, Nizza oder Brüssel.

In dem Zusammenhang kommt auch die Bundeswehr ins Spiel, deren Einsatz im Innern jedoch das Grundgesetz enge Grenzen setzt. Bei Naturkatastrophen etwa - viele erinnern sich noch an die Extremhochwasser an Oder, Elbe oder Donau - oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bund oder ein Bundesland ist das möglich.

«Das Motto lautet dann: Die Polizei schützt, die Bundeswehr unterstützt», erläutert Generalmajor Carsten Breuer, der Kommandeur des für solche Einsätze zuständigen Kommandos Territoriale Aufgaben in Berlin. Und zwar nach einem Hilfsersuchen aus dem jeweiligen Bundesland. In einer Zeit anhaltend hoher Terrorbedrohungen sei es wichtig, neben dem Einsatz bei Naturkatatastrohen auch solche Unterstützungseinsätze für die Polizei zu üben.

Hilfsersuchen unterschiedlichster Art an die Bundeswehr sind keine Seltenheit. Die Fäden laufen in solchen Fällen bei der Operationszentrale des Kommandos Territoriale Aufgaben in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin zusammen. Das gilt auch für die große länderübergreifende Übung, die nach monatelanger Vorbereitung am Montag und Dienstag stattfand.

«Wir sind die Spinne im Netz», erzählt der Schichtleiter, Oberstleutnant Nico Haefke. An zehn Schreibtischen sitzen Soldaten an Computern, auf Karten sind Einsatzgebiete gekennzeichnet, auf Wandtafeln stehen Abkürzungen und für den Laien unverständliche Begriffe.

Simuliert werden Anfragen von kommunalen und Länderbehörden: Hier wird Hilfe bei einem Deichbruch gebraucht, dort Transportkapazitäten, wieder an anderer Stelle Spezialkräfte für die Bergung von Chemikalien oder ein Boot, um vom Wasser eingeschlossene Menschen zu bergen. Dann wird plötzlich eine Gasexplosion gemeldet, woanders ist eine Trinkwasserleitung geplatzt.

Fachleute für viele Bereiche sitzen im OPZ, wie die Zentrale im Militärjargon heißt. Sie prüfen die Anfragen, treffen Entscheidungen. Darunter sind auch Rechtsberater. Sie checken, ob die angefragte Hilfe rechtlich erlaubt ist oder nicht - denn die Grenzen sind wie gesagt eng. So darf die Bundeswehr etwa Lastwagen oder Busse für die Evakuierung von Hochwasser bedrohter Ortschaften bereitstellen. Durchsetzen muss die Evakuierung als hoheitliche Maßnahme dagegen die Polizei.