19.02.2020
dpa

Verfassungsschutz soll Observationen und Chat-Überwachung offenlegen

Extremisten, die telefonieren, sind selten geworden. Die Kommunikation läuft heute über verschlüsselte Chats. Der Verfassungsschutz will da schon lange hineinschauen. Ein Entwurf dazu wird jetzt abgestimmt - darin geht es auch um den MAD.

Berlin - Die Bundesregierung will dem Verfassungsschutz in Zukunft erlauben, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen und Computer von möglichen Extremisten zu durchforsten. Damit das nicht in einer ausufernden Überwachung mündet, sieht die geplante Reform des Verfassungsschutzgesetzes allerdings auch mehr parlamentarische Kontrolle für den Inlandsgeheimdienst und strenge Regeln für die Anordnung solcher Maßnahmen vor. Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll bald den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Das Innenministerium soll das Parlamentarische Kontrollgremium demnach künftig in Abständen von höchstens sechs Monaten über die vom Bundesamt für Verfassungsschutz angeordnete Überwachung von Wohnungen unterrichten. Außerdem soll das geheim tagende Gremium erfahren, wenn jemand länger als 48 Stunden observiert wird, wenn verschlüsselte Chats überwacht oder Computer gehackt wurden. Experten rechnen mit 20 bis 40 Fällen pro Jahr, in denen solche Methoden zum Einsatz kommen.

«Mich ärgert, dass die gleichen Leute, die dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht gestatten wollen, gleichzeitig über die angebliche Unfähigkeit dieser Behörde klagen - das ist nicht fair», sagte der Vorsitzende des Kontrollgremiums, Armin Schuster (CDU). Aus seiner Sicht ist es zu riskant, den Verfassungsschutz weiter mit Methoden von gestern auf die Suche nach den Terroristen von heute zu schicken.

Im Zuge der geplanten Reform will der Bund auch Probleme beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) beheben. Dazu sollen der Verfassungsschutz und der für Extremisten und Spionage bei der Bundeswehr zuständige MAD enger zusammenrücken. Der Entwurf eröffnet beispielsweise die «Möglichkeit, den MAD vollständig in den Informationsverbund der Verfassungsschutzbehörden zu integrieren». Bis zu einer technischen Umsetzung dieses Vorhabens könnten sich der Inlandsgeheimdienst und der MAD übergangsweise gegenseitig Zugriffsrechte für ihre Datenbanken einräumen, heißt es in dem Entwurf.

Im vergangenen Jahr hatte der MAD bereits mehr Stellen und eine eigene Abteilung für die Abwehr von Extremisten erhalten. Als Zivilist, der wohl mit frischem Blick von außen auf die Bundeswehr schauen soll, wurde der frühere Leiter der Spionageabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Burkhard Even, als Vizepräsident zum MAD geschickt. Mit dem Umbau des kleinsten deutschen Geheimdienstes zieht die Bundesregierung auch die Konsequenz auf dem Fall Franco A., der demnächst wegen Terrorverdachts vor Gericht muss. Der Bundeswehroffizier hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. In seiner Abschlussarbeit ließ er einen Hang zu Verschwörungstheorien und rechtsextremen Einstellungen erkennen. Von all dem erfuhr der MAD erst viel zu spät.

Ein geregelter Informationsaustausch zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden ist aus Sicht des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomae «unabdingbar». Das Mitglied des Kontrollgremiums betonte jedoch, eine Öffnung des nachrichtendienstlichen Informationssystems für den MAD dürfe kein «Einfallstor für eine einzige Datei aller Sicherheitsbehörden sein».