Stabsfeldwebel a.D. Gerd Dombrowski führte durch die Veranstaltung. Foto: DBwV

Stabsfeldwebel a.D. Gerd Dombrowski führte durch die Veranstaltung. Foto: DBwV

25.01.2024
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Erste Zielgruppentagung des Jahres

Altwarmbüchen. Mit einer zweitägigen Veranstaltung für Soldaten auf Zeit (SaZ) hat im Landesverband Nord die diesjährige Tagungsreihe für feste Zielgruppen begonnen. Rund 50 Mitglieder folgten der Einladung nach Isernhagen-Altwarmbüchen in das Hotel Hennies. Die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften hörten unter anderem Vorträge zu Angelegenheiten ihrer Statusgruppe, zur Verbandspolitik sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen. Wie bei solchen Tagungen üblich war darüber hinaus wieder ausreichend Raum für einen offenen Austausch über die Sorgen und Nöte der Truppe.

Die Veranstaltung wurde vom stellvertretenden Landesvorsitzenden geleitet. Stabsfeldwebel a.D. Gerd Dombrowski nutzte die Gelegenheit, um aktuelle Arbeitsfelder des DBwV zu erläutern. Er ging außerdem auf die Gründe ein, nach dem Ausscheiden als SaZ im Verband zu verbleiben. Dabei wies er unter anderem auf die Angebote der Förderungsgesellschaft (FöG) hin. Wie auch der FöG-Serviceberater Hauptmann a.D. Klaus Pellenz betonte, lohnt sich damit eine Mitgliedschaft auch finanziell. Die Angebote reichen von der persönlichen Vorsorge über Finanzierungen und Reisen bis zur Shopping- und Handywelt. Bedingung die Angebote der FöG wahrnehmen zu können ist eine Mitgliedschaft im DBwV.

Berufsförderung und Krankenversicherung

Um Ansprüche und Möglichkeiten nach dem Soldatenversorgungsgesetz ging es in einem Vortrag von Regierungsamtmann Marcel Matthies. Der Beamte vom Berufsförderungsdienst (BfD) Hannover wies eindrücklich darauf hin, dass eine Gewährung von Leistungen ohne Beratung und Förderplan ausgeschlossen ist. Der Förderplan dient dazu, die Wiedereingliederung des Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt langfristig zu planen und zu steuern. Voraussetzung für eine Förderung sei, so Matthies, „eine Beratung und ein entsprechender schriftlicher oder elektronischer Antrag vor Beginn einer Maßnahme.“ Schulausbildung muss dabei grundsätzlich an einer Bundeswehrfachschule durchlaufen werden.

Weitere Tipps für ausscheidende Zeitsoldaten gab Till Walther von der Northern Business School. Der Oberstleutnant der Reserve referierte über die Anerkennung von Kompetenzen, die Zulassung und Studienformate beim Studium an der privaten Hamburger Hochschule. Nahtlos ging es dann mit der Wahl der passenden Krankenversicherung weiter, auf die Thomas Geis von der Continentalen einging. Seine Versicherung ist seit vielen Jahrzehnten Partnerunternehmen der FöG. Sein Vortrag umfasste sowohl unternehmensunabhängige Informationen wie auch die Angebote seines Unternehmens. Insgesamt wichtige Aspekte, denn nach Wegfall der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung benötigen die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eine eigene Krankenversicherung.

Grundsätze und Grenzen

Um rechtliche Angelegenheiten ging es Tino Taute aus der Bundesgeschäftsstelle des DBwV. Der Jurist befasste sich ausführlich mit dem Rechtsschutz des Verbandes für Mitglieder, umriss Grundsätze und Grenzen. Mit Fallbeispielen aus der Praxis erläuterte Taute, wie kompliziert Rechtsstreitigkeiten beispielsweise in Status- und Besoldungsangelegenheiten sein können. Seine Ausführungen machten deutlich, dass Rechtsberatung und Rechtsschutz weitere wichtige Gründe darstellen, auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Mitglied im Deutschen BundeswehrVerband zu bleiben.

Bei der Tagung wurde immer wieder ersichtlich, was sich in der Statusgruppe Soldaten auf Zeit in den letzten Jahren verändert hat. Dies zeigte sich schon bei den Teilnehmern selbst: Von jungen Frauen und Männern bis zum Alter von knapp 50 Jahren war alles dabei. Ob Eingliederung in den Zivilberuf oder Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung, Weiterverpflichtung oder Alterssicherung, die Fragen und Probleme sind wesentlich vielfältiger geworden. Deshalb wird das Angebot SaZ-Tagung beim Landesverband Nord weiter auf der Agenda stehen, denn diesem Personenkreis kommt in der Bundeswehr und im DBwV wesentliche Bedeutung zu.

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