Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr möchte von ihren Angehörigen positiv in der Netzwelt dargestellt werden. Dazu hat sie einen Leitfade veröffentlicht. Grafik: Bundeswehr
Berlin. Die Social-Media-Offensive der Bundeswehr läuft und der Generalinspekteur der Bundeswehr geht mit gutem Beispiel voran: Seit wenigen Tagen ist General Eberhard Zorn auf Twitter aktiv. In seinem ersten Tweet unter "@BundeswehrGI" veröffentlichte der Generalinspekteur seinen Tagesbefehl vom 19. November. Thema: Die Nutzung der Sozialen Medien durch die Angehörigen der Bundeswehr. Soldaten wie zivile Beschäftigte trügen mit offiziellen und privaten Posts dazu bei, ein authentisches Bild von der Bundeswehr zu vermitteln, heißt es in dem Dokument. General Zorn begrüßt das ausdrücklich, verweist aber auch auf die Belange der militärischen Sicherheit und die Notwendigkeit eines respektvollen Umgangs in Online-Foren.
Wie sich das der Generalinspekteur genau vorstellt, ist in den zeitgleich veröffentlichten Social-Media-Guidelines nachzulesen. Zudem stellt die Bundeswehr auch ein Poster mit den wichtigsten Regeln zum Aushang in den Dienststellen bereit.
Was sind also die Dos and Don`ts für Angehörigen, was geht und was geht gar nicht? Im Prinzip stehen im Leitfaden nur Dinge, die selbstverständlich sein sollten. Die veröffentlichten Inhalte sollten ansprechend und für die Öffentlichkeit geeignet, die Nutzer sollten aufmerksam gegenüber Fake-News sein. Natürlich ist gewünscht, dass ein positives Bild von der Bundeswehr vermittelt wird. Es sollte nichts gepostet werden, was die persönliche oder die militärische Sicherheit gefährdet oder die Rechte anderer verletzt.
Die Bundeswehr hat ihre Aktivitäten im Bereich der sozialen Medien kontinuierlich ausgebaut.YouTube, Twitter, Instagram, Facebook: Es gibt kaum einen Kanal, der nicht von der Bundeswehr bespielt wird. Der Hintergrund ist klar: Man will junge Menschen erreichen, kostengünstig um den Nachwuchs werben und das Image pflegen. Ganz neu ist ein Podcast unter dem Namen "Funkkreis". Ab dieser Woche soll es jeden Donnerstag neue Folgen auf dem YouTube-Kanal und auf SoundCloud geben, hat die Bundeswehr angekündigt. Damit noch nicht alles: In den kommenden Tagen wird es mit einem umfassenden Relaunch eine Neugestaltung des Internet-Auftritts der Bundeswehr geben. Wir sind gespannt.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: