Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen müssen.
Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern.
Wie wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:
Auswahl der Verbandserfolge des DBwV
Neufassung des Wehrsoldgesetzes für die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden Seit dem 1. Januar 2020 erhalten alle FWDL einen monatlichen Wehrsoldgrundbetrag von mindestens 1500 €. Weiterhin werden Vergütungen in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS ermöglicht und die Rentenbeiträge der FWDL um 20 Prozent erhöht.
Kostenloses Bahnfahren in Uniform seit dem 1.1.2020 Soldaten können in Uniform Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn unentgeltlich nutzen.
Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) für die Reservisten Unter anderem können Reservisten nun Zuschläge in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der SaZ und BS erhalten.
Ausweitung der Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen Neben den mandatierten Einsätzen werden nunmehr ebenfalls sogenannte einsatzgleiche Verpflichtungen bei der Einsatzversorgung berücksichtigt.
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes Durch den neuen § 20a EinsatzWVG werden für Angehörige bzw. Bezugspersonen von Einsatzgeschädigten die Kosten für die Einbeziehung in die Therapie übernommen.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz Seit dem 1.Januar 2019 erhalten alle Soldaten auf Zeit - unabhängig von Alter und Versicherung vor dem Wehrdienst - einen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Erweiterung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen Durch die Änderung von § 56 Bundesbesoldungsgesetz wird eine Erweiterung des AVZ auf weitere Verwendungen (z. B. einsatzgleiche Verpflichtungen) ermöglicht.
11. Änderung der EZulV Durch diese Änderung wurde eine Zulage für spezialisierte Kräfte geschaffen, die Zulagensätze für die Spezialkräfte deutlich erhöht, der Wachdienst durch Wegfall der 24-Stunden-Regel (Dienst zu ungünstigen Zeiten) anrechnungsfähig.
Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung Gesetzliches „Optionsmodell“ zur Wahl zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für maximal acht Jahre pro Personalmaßnahme, das durch das BMVg mittelfristig umgesetzt wird.
Verbesserte „Rentennachversicherung plus“ der SaZ Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 (inkl. DZE 31.12.2015) wird die Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben. Die Dienstzeit in den Streitkräften ist damit 20 Prozent mehr wert in der Rente.
Dies sind nur einige von vielen Bereichen, in denen der DBwV Verbesserungen erreichen konnte. Eine vollständige Übersicht unserer Verbandserfolge finden DBwV-Mitglieder HIER.
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