Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Der Deutsche BundeswehrVerband hat den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahrens sehr eng begleitet. So konnten wichtige verbandspolitische Forderungen umgesetzt werden. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow
Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr („Artikelgesetz Zeitenwende“) beschlossen. Es beinhaltet wichtige Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung sowie Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, darunter wesentliche Neuregelungen für die Brigade Litauen. Flankiert von zwei inhaltlich ergänzenden Mantelverordnungen sieht das Gesetz die Änderung zahlreicher Gesetze und weiterer Verordnungen vor und ist angesichts des Regelungsinhalts für die Bundeswehr von herausragender Bedeutung.
Das Gesetz gehört zu den wenigen Gesetzen, die nach dem Bruch der Ampelkoalition noch beraten und beschlossen wurden, weil die damals oppositionelle Unionsfraktion dieses Gesetzgebungsverfahren unterstützte. Und es war das einzige Gesetz in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundestages, das sich ausdrücklich mit dem Personal der Bundeswehr auseinandersetzt hat. Der Verband hat nicht nur den gesamten Prozess des Gesetzgebungsvorhabens in Regierung und Parlament sehr eng begleitet, sondern bereits im Vorfeld in den beteiligten Ministerien und im Bundestag den Boden dafür bereitet. So ist es gelungen, viele verbandspolitische Vorhaben erfolgreich über die Ziellinie zu bringen.
Doch dieser Erfolg ist kein Endpunkt, sondern ein Auftakt. Die Bundesregierung muss der Erwartungshaltung, die sie geweckt hat, nun auch gerecht werden. Die Aufgabe des DBwV ist es dabei, genau hinzuschauen, ob die vom Parlament beschlossenen Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie gedacht waren - und frühzeitig zu warnen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der politische Wille ist klar, nun muss er in die Tat umgesetzt werden.
a) Mobilität
b) Besoldung
c) Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen
Anders als bei Rentnern wurden bestimmte Einkünfte von pensionierten Soldaten - genau wie bei Beamten - nach wie vor auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Für pensionierte Soldaten wurden mit dem Artikelgesetz Zeitenwende nun sämtliche Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft.
d) Versorgung
e) Vereinbarkeit Familie und Dienst
f) Laufbahnrecht
Neuerungen in der Soldatenlaufbahnverordnung: Änderungen in der Soldatenlaufbahnverordnung bringen diverse Erleichterungen, die sehr zu begrüßen sind. So wird der praxisorientierte Aufstieg für Mannschaften aller Laufbahnen erleichtert, genau wie Fachkarrieren von Offizieren und Aufstiege in die Reservelaufbahn.
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