Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wehrdienst und starke Reserve
Stotz: Kameraden der Luftwaffe leisten wichtigen Dienst
Deutsche sind wehrbereiter als Politiker denken
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
2. Nationaler Veteranenkongress: Eine Erfolgsgeschichte wird fortgeschrieben
Große Bühne für große Leistungen: DBwV und FUAV ehren deutsches Invictus-Team 2025
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Der Deutsche BundeswehrVerband hat den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahrens sehr eng begleitet. So konnten wichtige verbandspolitische Forderungen umgesetzt werden. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow
Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr („Artikelgesetz Zeitenwende“) beschlossen. Es beinhaltet wichtige Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung sowie Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, darunter wesentliche Neuregelungen für die Brigade Litauen. Flankiert von zwei inhaltlich ergänzenden Mantelverordnungen sieht das Gesetz die Änderung zahlreicher Gesetze und weiterer Verordnungen vor und ist angesichts des Regelungsinhalts für die Bundeswehr von herausragender Bedeutung.
Das Gesetz gehört zu den wenigen Gesetzen, die nach dem Bruch der Ampelkoalition noch beraten und beschlossen wurden, weil die damals oppositionelle Unionsfraktion dieses Gesetzgebungsverfahren unterstützte. Und es war das einzige Gesetz in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundestages, das sich ausdrücklich mit dem Personal der Bundeswehr auseinandersetzt hat. Der Verband hat nicht nur den gesamten Prozess des Gesetzgebungsvorhabens in Regierung und Parlament sehr eng begleitet, sondern bereits im Vorfeld in den beteiligten Ministerien und im Bundestag den Boden dafür bereitet. So ist es gelungen, viele verbandspolitische Vorhaben erfolgreich über die Ziellinie zu bringen.
Doch dieser Erfolg ist kein Endpunkt, sondern ein Auftakt. Die Bundesregierung muss der Erwartungshaltung, die sie geweckt hat, nun auch gerecht werden. Die Aufgabe des DBwV ist es dabei, genau hinzuschauen, ob die vom Parlament beschlossenen Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie gedacht waren - und frühzeitig zu warnen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der politische Wille ist klar, nun muss er in die Tat umgesetzt werden.
a) Mobilität
b) Besoldung
c) Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen
Anders als bei Rentnern wurden bestimmte Einkünfte von pensionierten Soldaten - genau wie bei Beamten - nach wie vor auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Für pensionierte Soldaten wurden mit dem Artikelgesetz Zeitenwende nun sämtliche Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft.
d) Versorgung
e) Vereinbarkeit Familie und Dienst
f) Laufbahnrecht
Neuerungen in der Soldatenlaufbahnverordnung: Änderungen in der Soldatenlaufbahnverordnung bringen diverse Erleichterungen, die sehr zu begrüßen sind. So wird der praxisorientierte Aufstieg für Mannschaften aller Laufbahnen erleichtert, genau wie Fachkarrieren von Offizieren und Aufstiege in die Reservelaufbahn.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: