DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Der zuvor rund 40 Jahre bestehende Gruppensterbegeldversicherungsvertrag wurde Ende 2019 nach Mitteilung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung an den Förderungsverein der gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungen des DBwV (FöV) geschlossen. Dem Förderungsverein ist damit eine nachhaltige Fortsetzung seiner Tätigkeit nicht mehr möglich gewesen.
ln Abstimmung mit der DBV hat der Vorstand des Förderungsvereins deshalb auf eine Übernahme der Trägerschaft des Vertrags durch den Deutschen BundeswehrVerband e.V. (DBwV) hingewirkt, die im allseitigen Einvernehmen zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde. Der Förderungsverein selbst wurde aufgrund eines Beschlusses der Mitgliedervertreterversammlung vom 27. Juni 2019 zeitgleich aufgelöst. Es wurde ein Info-Brief an alle Mitglieder versendet, die eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Darin steht genau beschrieben, was sich ändert. Aus technischen Gründen kann es aber sein, dass nicht alle Briefe vor dem 1. Januar 2020 zugestellt werden konnten. Daher stellen wir Ihnen das Schreiben HIER auch als PDF-Datei zur Verfügung.
Änderung zum abgedruckten Schreiben (PDF)Streiche: Der erste Einzug erfolgt am 2. Januar 2020...Setze: ... 15. Januar 2020 ...
Die vielleicht wichtigste Information für alle Versicherten vorab: Der individuelle Versicherungsvertrag ändert sich nicht. Alle vertraglichen Vereinbarungen bleiben vollumfänglich erhalten, und auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung werden dabei eingehalten.
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