DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deswegen ist ein enger Kontakt mit den Abgeordneten des Bundestages Voraussetzung für fast alles. Der DBwV redet nicht nur mit den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses, sondern auch mit denen der Ausschüsse für Innen- und Außenpolitik, für Arbeit und Soziales, für Entwicklungszusammenarbeit und natürlich mit den Haushaltspolitikern. Denn die Zuständigkeit für die Bundeswehr ist weit gestreut. Als Spitzenorganisation der Soldaten erhält der Deutsche BundeswehrVerband darüber hinaus regelmäßig Gelegenheit an der Vorbereitung aller soldatenrechtlichen Regelungen teilzunehmen. Dies geschieht meist in Form schriftlicher Stellungnahmen und in einem Anhörungsverfahren. Die Bundesregierung steht ebenfalls im Fokus des DBwV. Deshalb trifft sich der Bundesvorsitzende regelmäßig mit dem Kanzler und den wichtigsten Ministerinnen und Ministern der Bundesregierung. Denn sie alle sind mitentscheidend für die Bundeswehr und ihre Menschen. Was vielen unklar ist: Die Zuständigkeit für viele dienstrechtliche Regelungen für die Menschen der Bundeswehr liegt beim Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium der Verteidigung kann nur wenige Vorhaben im Alleingang vorantreiben, vielmehr ist es stets auf die Abstimmung mit anderen Ressorts angewiesen. Natürlich: Eng ist die Fühlung des DBwV mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Mit dem Minister und seinen Staatssekretären läuft die verbandliche Kommunikation kontinuierlich. Und mit der Arbeitsebene des Ministeriums ist der DBwV im täglichen Geschäft konstruktiv verbunden. Zwischen der Arbeit der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und des Deutschen BundeswehrVerbandes gibt es zahlreiche Parallelen und Berührungspunkte. Ein ständiger Gesprächskontakt auch auf Arbeitsebene stellt sicher, dass sich Erkenntnisse und Anregungen des Verbandes jeweils auch in den Jahresberichten des Wehrbeauftragten niederschlagen.
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