Parlament, Regierung und Parteien

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deswegen ist ein enger Kontakt  mit den Abgeordneten des Bundestages Voraussetzung für fast alles. Der DBwV redet nicht nur mit den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses, sondern auch mit denen der Ausschüsse für Innen- und Außenpolitik, für Arbeit und Soziales, für Entwicklungszusammenarbeit und natürlich mit den Haushaltspolitikern. Denn die Zuständigkeit für die Bundeswehr ist weit gestreut.

Als Spitzenorganisation der Soldaten erhält der Deutsche BundeswehrVerband darüber hinaus regelmäßig Gelegenheit an der Vorbereitung aller soldatenrechtlichen Regelungen teilzunehmen. Dies geschieht meist in Form schriftlicher Stellungnahmen und in einem Anhörungsverfahren.

Die Bundesregierung steht ebenfalls im Fokus des DBwV. Deshalb trifft sich der Bundesvorsitzende regelmäßig mit dem Kanzler und den wichtigsten Ministerinnen und Ministern der Bundesregierung. Denn sie alle sind mitentscheidend für die Bundeswehr und ihre Menschen. Was vielen unklar ist: Die Zuständigkeit für viele dienstrechtliche Regelungen für die Menschen der Bundeswehr liegt beim Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium der Verteidigung kann nur wenige Vorhaben im Alleingang vorantreiben, vielmehr ist es stets auf die Abstimmung mit anderen Ressorts angewiesen.

Natürlich: Eng ist die Fühlung des DBwV mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Mit dem Minister und seinen Staatssekretären läuft die verbandliche Kommunikation kontinuierlich. Und mit der Arbeitsebene des Ministeriums ist der DBwV im täglichen Geschäft konstruktiv verbunden.

Zwischen der Arbeit der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und des Deutschen BundeswehrVerbandes gibt es zahlreiche Parallelen und Berührungspunkte. Ein ständiger Gesprächskontakt auch auf Arbeitsebene stellt sicher, dass sich Erkenntnisse und Anregungen des Verbandes jeweils auch in den Jahresberichten des Wehrbeauftragten niederschlagen.