S1-Tagung des DBwV: Es kommt mehr denn je auf die Menschen an
Gewinnen, qualifizieren, binden: AG 3 zieht Bilanz für Soldaten auf Zeit
Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Frühstartrente vom Deutschen Bundestag beschlossen – Bundeswehrfamilien im Ausland gehen leer aus!
Reform des Nachrichtendienstrechts: Erweiterung der Befugnisse für BND und BfV
Bundestag berät Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Bundeskanzler Merz: Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
Mandatsverlängerung für Bundeswehreinsätze im Südsudan und dem Roten Meer
Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wir fördern und unterstützen in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des DBwV - ohne selbst für uns oder unseren Gesellschafter auf wirtschaftliches Gewinnstreben ausgerichtet zu sein.
Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V. Höchstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in welcher der DBwV durch den Bundesvorstand repräsentiert wird. Die Gesellschaft wird rechtlich durch einen Geschäftsführer vertreten.
Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt.
DBwV und FöG - Eine starke Symbiose
Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.
Aufgaben der FöGZu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es, Versorgungslücken der Mitglieder des DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.
Die Vertragspartner der FöG
Mit zahlreichen Partnern aus der Vorsorge- und Finanzwelt sowie aus vielen anderen Bereichen hat die FöG Empfehlungsverträge ausgehandelt, die es den Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes ermöglichen, zu besonders günstigen Konditionen das Leistungs- und Serviceangebot der Partnerunternehmen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Soldaten zugeschnitten und mit Konkurrenzprodukten auf dem freien Markt nicht vergleichbar. Alle Angebote unserer Partner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.
Die FöG sowie deren Vertragspartner sehen ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Aus diesem Grund arbeiten wir mit den Kommandeuren, Dienststellenleitern, Kompaniechefs sowie den Vorsitzenden der Standort- und Truppenkameradschaften eng zusammen.
Die Mitarbeiter der Vertragspartner sind speziell für die Belange von Soldaten geschult und werden über die strikte Einhaltung des Erlasses „Handel und Gewerbeausübung in Liegenschaften der Bundeswehr“ belehrt.
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