Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Jahresrückblick Juli: Eine Landesversammlung, zwei Jahrestage und ein Marsch zum Gedenken
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wir fördern und unterstützen in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des DBwV - ohne selbst für uns oder unseren Gesellschafter auf wirtschaftliches Gewinnstreben ausgerichtet zu sein.
Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V. Höchstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in welcher der DBwV durch den Bundesvorstand repräsentiert wird. Die Gesellschaft wird rechtlich durch einen Geschäftsführer vertreten.
Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt.
DBwV und FöG - Eine starke Symbiose
Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.
Aufgaben der FöGZu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es, Versorgungslücken der Mitglieder des DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.
Die Vertragspartner der FöG
Mit zahlreichen Partnern aus der Vorsorge- und Finanzwelt sowie aus vielen anderen Bereichen hat die FöG Empfehlungsverträge ausgehandelt, die es den Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes ermöglichen, zu besonders günstigen Konditionen das Leistungs- und Serviceangebot der Partnerunternehmen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Soldaten zugeschnitten und mit Konkurrenzprodukten auf dem freien Markt nicht vergleichbar. Alle Angebote unserer Partner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.
Die FöG sowie deren Vertragspartner sehen ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Aus diesem Grund arbeiten wir mit den Kommandeuren, Dienststellenleitern, Kompaniechefs sowie den Vorsitzenden der Standort- und Truppenkameradschaften eng zusammen.
Die Mitarbeiter der Vertragspartner sind speziell für die Belange von Soldaten geschult und werden über die strikte Einhaltung des Erlasses „Handel und Gewerbeausübung in Liegenschaften der Bundeswehr“ belehrt.
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