Die Förderungsgesellschaft (FöG) des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH

Wir fördern und unterstützen in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des DBwV - ohne selbst für uns oder unseren Gesellschafter auf wirtschaftliches Gewinnstreben ausgerichtet zu sein.

Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V. Höchstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in welcher der DBwV durch den Bundesvorstand repräsentiert wird. Die Gesellschaft wird rechtlich durch einen Geschäftsführer vertreten.

Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt.

 

DBwV und FöG - Eine starke Symbiose

Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.

 

Aufgaben der FöG

Zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es, Versorgungslücken der Mitglieder des DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.

 

Die Vertragspartner der FöG

Mit zahlreichen Partnern aus der Vorsorge- und Finanzwelt sowie aus vielen anderen Bereichen hat die FöG Empfehlungsverträge ausgehandelt, die es den Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes ermöglichen, zu besonders günstigen Konditionen das Leistungs- und Serviceangebot der Partnerunternehmen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Soldaten zugeschnitten und mit Konkurrenzprodukten auf dem freien Markt nicht vergleichbar. Alle Angebote unserer Partner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.

Die FöG sowie deren Vertragspartner sehen ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Aus diesem Grund arbeiten wir mit den Kommandeuren, Dienststellenleitern, Kompaniechefs sowie den Vorsitzenden der Standort- und Truppenkameradschaften eng zusammen.

Die Mitarbeiter der Vertragspartner sind speziell für die Belange von Soldaten geschult und werden über die strikte Einhaltung des Erlasses „Handel und Gewerbeausübung in Liegenschaften der Bundeswehr“ belehrt.