DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Wir fördern und unterstützen in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des DBwV - ohne selbst für uns oder unseren Gesellschafter auf wirtschaftliches Gewinnstreben ausgerichtet zu sein.
Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V. Höchstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in welcher der DBwV durch den Bundesvorstand repräsentiert wird. Die Gesellschaft wird rechtlich durch einen Geschäftsführer vertreten.
Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt.
DBwV und FöG - Eine starke Symbiose
Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.
Aufgaben der FöGZu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es, Versorgungslücken der Mitglieder des DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.
Die Vertragspartner der FöG
Mit zahlreichen Partnern aus der Vorsorge- und Finanzwelt sowie aus vielen anderen Bereichen hat die FöG Empfehlungsverträge ausgehandelt, die es den Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes ermöglichen, zu besonders günstigen Konditionen das Leistungs- und Serviceangebot der Partnerunternehmen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Soldaten zugeschnitten und mit Konkurrenzprodukten auf dem freien Markt nicht vergleichbar. Alle Angebote unserer Partner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.
Die FöG sowie deren Vertragspartner sehen ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Aus diesem Grund arbeiten wir mit den Kommandeuren, Dienststellenleitern, Kompaniechefs sowie den Vorsitzenden der Standort- und Truppenkameradschaften eng zusammen.
Die Mitarbeiter der Vertragspartner sind speziell für die Belange von Soldaten geschult und werden über die strikte Einhaltung des Erlasses „Handel und Gewerbeausübung in Liegenschaften der Bundeswehr“ belehrt.
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