Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wir fördern und unterstützen in einer gemeinnützigen Form die Mitglieder des DBwV - ohne selbst für uns oder unseren Gesellschafter auf wirtschaftliches Gewinnstreben ausgerichtet zu sein.
Alleiniger Gesellschafter der Förderungsgesellschaft ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V. Höchstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, in welcher der DBwV durch den Bundesvorstand repräsentiert wird. Die Gesellschaft wird rechtlich durch einen Geschäftsführer vertreten.
Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt.
DBwV und FöG - Eine starke Symbiose
Der Deutsche BundeswehrVerband übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen die verschiedensten Aufgaben. Neben der Wahrnehmung der allgemeinen, ideellen und beruflichen Interessen auch die Betreuung der sozialen Belange. Daher wurden bereits wenige Jahre nach der Gründung alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, auch der soziale Aufgabenbereich, der Förderungsgesellschaft des DBwV mbH (FöG) als einer selbstständigen Einrichtung übertragen.
Aufgaben der FöGZu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft gehört es, Versorgungslücken der Mitglieder des DBwV zu erkennen und diesen durch regelmäßige Informationen und Unterbreitung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebotes entgegenzuwirken.
Die Vertragspartner der FöG
Mit zahlreichen Partnern aus der Vorsorge- und Finanzwelt sowie aus vielen anderen Bereichen hat die FöG Empfehlungsverträge ausgehandelt, die es den Mitgliedern des Deutschen BundeswehrVerbandes ermöglichen, zu besonders günstigen Konditionen das Leistungs- und Serviceangebot der Partnerunternehmen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Leistungen direkt auf die Bedürfnisse der Soldaten zugeschnitten und mit Konkurrenzprodukten auf dem freien Markt nicht vergleichbar. Alle Angebote unserer Partner werden von der FöG nach bestem Wissen geprüft und können deshalb auch mit reinem Gewissen empfohlen werden.
Die FöG sowie deren Vertragspartner sehen ihre Aufgabe als Teil der Fürsorge gemäß § 31 Soldatengesetz. Aus diesem Grund arbeiten wir mit den Kommandeuren, Dienststellenleitern, Kompaniechefs sowie den Vorsitzenden der Standort- und Truppenkameradschaften eng zusammen.
Die Mitarbeiter der Vertragspartner sind speziell für die Belange von Soldaten geschult und werden über die strikte Einhaltung des Erlasses „Handel und Gewerbeausübung in Liegenschaften der Bundeswehr“ belehrt.
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