Mitgliedsbeitrag

Die ab dem 1. Juli 2022 gültigen Beitragssätze

gem. Beschluss des Bundesvorstandes vom 21./22. März 2022
 

Der von der 21. Hauptversammlung mit Wirkung zum 1. Juli 2022 festgesetzte Regelbeitrag für die Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband beträgt monatlich € 12,00 und wird aufgrund statusabhängiger Versicherungsleistungen für grundsätzlich alle Mitglieder um einen Zusatzbeitrag in Höhe von derzeit monatlich € 1,00 zum Vollbeitrag erhöht.

Grundsätzlich sind alle Mitglieder zur Zahlung des Vollbeitrags verpflichtet, soweit nicht eine der in dieser Beitragsordnung aufgeführten Reduzierungen oder Befreiungen zur Anwendung kommt. Fördernde Mitglieder sind von Beitragsreduzierungen und -befreiungen ausgeschlossen.


€ 13,00 Vollbeitrag (Regelbeitrag zzgl. Diensthaftpflichtversicherung (DHV))

  • Soldatinnen und Soldaten
  • Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr


€ 13,00 Vollbeitrag Ehemalige (Regelbeitrag zzgl. Pflege-Assistance (PA))

  • ehemalige Soldatinnen und Soldaten
  • ehemalige Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr
  • ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr
  • Reservistendienst Leistende (einschließlich DHV während der Dienstleistung)

 

€ 6,50 Halber Vollbeitrag (qua Status)

  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter (einschließlich DHV)
  • Auszubildende (einschließlich DHV)
  • Ehemalige Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter (einschließlich PA)
  • Ehemalige Auszubildende (einschließlich PA)
  • Angehörige und Hinterbliebene von Vollbeitragszahlern (einschließlich PA)

Die Veranlagung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern bzw. Auszubildenden der Bundeswehr zum halben Vollbeitrag bedarf begründender Unterlagen und der Angabe eines voraussichtlichen Abschlussdatums, die Veranlagung im Status „ehemalig“ eines Nachweises über die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.

Eine Veranlagung von Angehörigen und Hinterbliebenen zum halben Vollbeitrag erfolgt nur, soweit diese nicht selbst zu einer der vollbeitragspflichtigen Gruppen gehören.

 

€ 6,50 Halber Regelbeitrag (auf Antrag)

  • Empfänger von Arbeitslosengeld (einschließlich PA)
  • Vollbeitragszahler in Elternzeit, im Betreuungsurlaub oder während einer Familienpflegezeit (statusabhängig einschließlich DHV oder PA)
     

Hinweise
Der Antrag bedarf begründender Unterlagen. Beitragsreduzierungen aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld werden stets auf ein halbes Jahr befristet; bei Elternzeiten, Betreuungsurlauben und Familienpflegezeiten gelten die Zeiträume der jeweiligen Bescheinigung.


€ 0,00 Beitragsbefreiung (auf Antrag)

  • Empfänger von ALG II (einschließlich PA)
  • pflegebedürftige Mitglieder der Pflegegrade 2 bis 5 (einschließlich PA)
     

Hinweise
Der Antrag bedarf begründender Unterlagen. Beitragsbefreiungen aufgrund des Bezugs von ALG II werden stets auf ein halbes Jahr befristet. Beitragsbefreiungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit werden nur gewährt, wenn ein entsprechender Bedarf glaubhaft gemacht wird; über sachgerechte Befristungen wird im Einzelfall entschieden.


Erläuterungen zur Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag ist stets im Voraus zu entrichten und wird grundsätzlich monatsweise fällig; ausdrücklich erwünscht ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei einem Zahlungsverzug oder einer unzureichenden Beitragszahlung über mehr als sechs Monate werden die Mitgliedsrechte zum Ruhen gebracht (§ 11 Abs. 3 der Satzung) und die Mitgliedschaft zur Streichung markiert (§ 10 Abs. 5 der Satzung). Die offene Beitragsforderung kann ab diesem Zeitpunkt zur Beitreibung an ein externes Inkasso-Unternehmen übergeben werden. Ein Ausgleich nach der Abgabe führt nicht zur Reaktivierung der Mitgliedschaft; eine Fortführung muss seitens des Mitglieds neu beantragt werden.

Die Gewährung einer Beitragsreduzierung oder -befreiung wirkt erst ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs; rückwirkende Reduzierungen oder Befreiungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Wir möchten auch auf diesem Wege alle Selbstzahler freundlich bitten, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug zu erteilen, jedenfalls aber etwa eingerichtete Daueraufträge auf eine monatliche Beitragszahlung umzustellen.