Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
gem. Beschluss des Bundesvorstands vom 14./15. November 2023
Der von der 21. Hauptversammlung mit Wirkung zum 1. Juli 2022 festgesetzte Regelbeitrag für die Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband beträgt monatlich € 12,00 und wird aufgrund statusabhängiger Versicherungsleistungen für grundsätzlich alle Mitglieder um einen Zusatzbeitrag in Höhe von derzeit monatlich € 1,00 zum Vollbeitrag erhöht.
Grundsätzlich sind alle Mitglieder zur Zahlung des Vollbeitrags verpflichtet, soweit nicht eine der in dieser Beitragsordnung aufgeführten Reduzierungen oder Befreiungen zur Anwendung kommt. Fördernde Mitglieder sind von Beitragsreduzierungen und -befreiungen ausgeschlossen.
€ 13,00 Vollbeitrag (Regelbeitrag zzgl. Diensthaftpflichtversicherung (DHV))
€ 13,00 Vollbeitrag Ehemalige (Regelbeitrag zzgl. Pflege-Assistance (PA))
€ 6,50 Halber Vollbeitrag (qua Status)
Die Veranlagung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern bzw. Auszubildenden der Bundeswehr zum halben Vollbeitrag bedarf begründender Unterlagen und der Angabe eines voraussichtlichen Abschlussdatums, die Veranlagung im Status „ehemalig“ eines Nachweises über die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Studierende Soldatinnen und Soldaten gelten aufgrund ihrer Dienstbezüge nicht als „Auszubildende“.
Die Veranlagung von Angehörigen und Hinterbliebenen zum halben Vollbeitrag erfolgt nur, soweit diese nicht selbst zu einer der vollbeitragspflichtigen Gruppen gehören.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten werden für die Zeit einer Berufsausbildung zum halben Vollbeitrag veranlagt, sofern sie keinen Anspruch auf Übergangsgebührnisse (SaZ) oder Versorgung (BS) haben. Antragsbegründend muss eine Kopie einer aktuellen Studienbescheinigung bzw. des Ausbildungsvertrags vorgelegt werden.
€ 6,50 Halber Vollbeitrag (auf Antrag)
Der Antrag bedarf begründender Unterlagen. Beitragsreduzierungen aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld werden stets auf ein halbes Jahr befristet; bei Elternzeiten, Betreuungsurlauben und Familienpflegezeiten gelten die Zeiträume der jeweiligen Bescheinigung.
€ 0,00 Beitragsbefreiung (auf Antrag)
Der Antrag bedarf begründender Unterlagen. Beitragsbefreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld werden stets auf ein Jahr befristet.
Beitragsbefreiungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit werden – in Übereinstimmung mit der Beschlusslage der Hauptversammlung – nur gewährt, sofern eine finanzielle Überforderung glaubhaft gemacht wird; hierzu ist eine formlose Aufstellung der monatlichen Einkünfte und der zu erwartenden Kostenbelastung erforderlich. Über sachgerechte Befristungen wird im Einzelfall entschieden.
Erläuterungen zur Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag ist stets im Voraus zu entrichten und wird grundsätzlich monatsweise fällig; ausdrücklich erwünscht ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Bei einem Zahlungsverzug oder einer unzureichenden Beitragszahlung über mehr als sechs Monaten werden die Mitgliedsrechte zum Ruhen gebracht (§ 11 Abs. 3 der Satzung) und die Mitgliedschaft zur Streichung markiert (§ 10 Abs. 5 der Satzung). Die offene Beitragsforderung kann ab diesem Zeitpunkt zur Beitreibung an ein externes Inkasso-Unternehmen übergeben werden. Ein Ausgleich nach der Abgabe führt nicht zur Reaktivierung der Mitgliedschaft; eine Fortführung muss seitens des Mitglieds neu beantragt werden.
Wir möchten auch auf diesem Wege alle Selbstzahler freundlich bitten, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug zu erteilen, jedenfalls aber etwa eingerichtete Daueraufträge auf eine monatliche Beitragszahlung umzustellen.
Die Gewährung einer Beitragsreduzierung oder -befreiung wirkt stets erst ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs; rückwirkende Reduzierungen oder Befreiungen sind ausgeschlossen.
Die vollständige Beitragsordnung stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung.
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