DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Der DBwV trauert um Hauptmann a.D. Michael Scholz
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
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Sichern Sie sich eine Prämie für jedes neu geworbene Mitglied in Form eines Gutscheins in Höhe von € 15,00 (gültig für drei Jahre).
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Wir verlosen:
1x Apple iPad 1x Dyson Haartrockner 1x Weber-Grill
Jetzt Mitglieder werben – so einfach geht’s: Rufen Sie unseren Mitgliedsantrag auf unserer Homepage auf und geben Sie die Daten des neuen Mitglieds an. Am Ende tragen Sie unter „Ihr Ansprechpartner war …“ Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre private E-Mail-Adresse ein. Abschließend senden Sie den Antrag an unser Service Center zur weiteren Verarbeitung.
Ihren Gutschein erhalten Sie ausschließlich über Ihre private E-Mail-Adresse, sobald die erste Zahlung des neuen Mitglieds bei uns eingegangen ist.
Verantwortlich für die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V., Stresemannstr. 57, 10963 Berlin (DBwV); der Aktionszeitraum ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Teilnehmen kann nur, wer selbst Mitglied im DBwV ist. Die Teilnahme setzt voraus, dass das geworbene Mitglied in dem Mitgliedsantrag den Namen, die Mitgliedsnummer und eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers angibt und eine erste Beitragszahlung leistet. Gutscheine für erfolgreiche Mitgliederwerbungen werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. Jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember des Aktionszeitraums nehmen alle erfolgreichen Mitgliederwerbungen zudem an einer Verlosung von Sachpreisen teil. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Modelle oder eine Auszahlung der Gewinne. Die Gewinner werden über die angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt; der Gewinn verfällt, sofern er nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung per E-Mail angenommen wird. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des DBwV (www.dbwv.de/datenschutz). Mitarbeiter und Mandatsträger des DBwV sowie seiner verbundenen Unternehmen und Organisationen sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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