Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
„Wir brauchen die Möglichkeit, ganze Jahrgänge verpflichtend zu mustern"
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
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Sichern Sie sich eine Prämie für jedes neu geworbene Mitglied in Form eines Gutscheins in Höhe von € 15,00 (gültig für drei Jahre).
Zusätzlich nehmen Sie als erfolgreicher Werber automatisch an einer Sonderverlosung mit attraktiven Preisen teil!
Wir verlosen:
1x Apple iPad 1x Dyson Haartrockner 1x Weber-Grill
Jetzt Mitglieder werben – so einfach geht’s: Rufen Sie unseren Mitgliedsantrag auf unserer Homepage auf und geben Sie die Daten des neuen Mitglieds an. Am Ende tragen Sie unter „Ihr Ansprechpartner war …“ Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre private E-Mail-Adresse ein. Abschließend senden Sie den Antrag an unser Service Center zur weiteren Verarbeitung.
Ihren Gutschein erhalten Sie ausschließlich über Ihre private E-Mail-Adresse, sobald die erste Zahlung des neuen Mitglieds bei uns eingegangen ist.
Verantwortlich für die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V., Stresemannstr. 57, 10963 Berlin (DBwV); der Aktionszeitraum ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Teilnehmen kann nur, wer selbst Mitglied im DBwV ist. Die Teilnahme setzt voraus, dass das geworbene Mitglied in dem Mitgliedsantrag den Namen, die Mitgliedsnummer und eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers angibt und eine erste Beitragszahlung leistet. Gutscheine für erfolgreiche Mitgliederwerbungen werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. Jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember des Aktionszeitraums nehmen alle erfolgreichen Mitgliederwerbungen zudem an einer Verlosung von Sachpreisen teil. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Modelle oder eine Auszahlung der Gewinne. Die Gewinner werden über die angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt; der Gewinn verfällt, sofern er nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung per E-Mail angenommen wird. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des DBwV (www.dbwv.de/datenschutz). Mitarbeiter und Mandatsträger des DBwV sowie seiner verbundenen Unternehmen und Organisationen sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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