Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zulagenwesen nicht mehr zeitgemäß – der DBwV macht jetzt Druck!
Es bleibt spannend – der Krimi um die soldatenfeindliche Regelung im Jahressteuergesetz 2026
Pistorius: „Vielfalt ist kein Zeitgeist“
Die Zeit des Abwartens ist vorbei!
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Präambel:Der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV) kann als Berufsverband seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten gewähren, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer) stehen.
Diese Hilfe soll die Durchsetzung berechtigter Anliegen des Einzelnen bezwecken, aber zugleich auch immer den Interessen des Verbandes dienen.
Der DBwV ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern seine Hilfe durch Rechtsschutz ist eine solidarische Unterstützung durch alle Mitglieder für Einzelne oder eine Gruppe von Mitgliedern.
Der Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten der Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ersetzt keine private Rechtsschutzversicherung.Ergänzende Informationen zum Rechtsschutz für Verbandsmitglieder sind auf unseren Service-Seiten zu finden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: