Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Haushalt 2025 – Ein großer Schritt in die richtige Richtung
Wehrdienst und starke Reserve
Stotz: Kameraden der Luftwaffe leisten wichtigen Dienst
Deutsche sind wehrbereiter als Politiker denken
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
2. Nationaler Veteranenkongress: Eine Erfolgsgeschichte wird fortgeschrieben
Große Bühne für große Leistungen: DBwV und FUAV ehren deutsches Invictus-Team 2025
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
in der Fassung des Beschlusses des Bundesvorstandes vom 25. Februar 2014
Präambel: Der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV) kann als Berufsverband seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten gewähren, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer) stehen.
Diese Hilfe soll die Durchsetzung berechtigter Anliegen des Einzelnen bezwecken, aber zugleich auch immer den Interessen des Verbandes dienen.
Der DBwV ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern seine Hilfe durch Rechtsschutz ist eine solidarische Unterstützung durch alle Mitglieder für Einzelne oder eine Gruppe von Mitgliedern.
Der Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten der Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ersetzt keine private Rechtsschutzversicherung. Ergänzende Informationen zum Rechtsschutz für Verbandsmitglieder sind auf unseren Service-Seiten zu finden.
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