Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
„Es werden immer diejenigen erfolgreicher sein, die sich am schnellsten anpassen können!“
Neue Facette der Veteranenbewegung: Invictus Germany Sports Festival
Peacekeeper in Berlin ausgezeichnet
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Battlefield Cyclists starten zur Tour of Honor
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Präambel:Der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV) kann als Berufsverband seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten gewähren, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer) stehen.
Diese Hilfe soll die Durchsetzung berechtigter Anliegen des Einzelnen bezwecken, aber zugleich auch immer den Interessen des Verbandes dienen.
Der DBwV ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern seine Hilfe durch Rechtsschutz ist eine solidarische Unterstützung durch alle Mitglieder für Einzelne oder eine Gruppe von Mitgliedern.
Der Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten der Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ersetzt keine private Rechtsschutzversicherung.Ergänzende Informationen zum Rechtsschutz für Verbandsmitglieder sind auf unseren Service-Seiten zu finden.
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