Rechtsschutzordnung des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V.

in der Fassung des Beschlusses des Bundesvorstandes vom 25. Februar 2014

Präambel:
Der Deutsche BundeswehrVerband e. V. (DBwV) kann als Berufsverband seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten gewähren, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer) stehen.

Diese Hilfe soll die Durchsetzung berechtigter Anliegen des Einzelnen bezwecken, aber zugleich auch immer den Interessen des Verbandes dienen.

Der DBwV ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern seine Hilfe durch Rechtsschutz ist eine solidarische Unterstützung durch alle Mitglieder für Einzelne oder eine Gruppe von Mitgliedern.

Der Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten der Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr ersetzt keine private Rechtsschutzversicherung.