DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Der Deutsche BundeswehrVerband ist Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes für die Menschen der Bundeswehr gemäß Paragraf 35a Soldatengesetz und Paragraf 118 Bundesbeamtengesetz. Ebenso stehen ihm nach ständiger Rechtsprechung die Aufgaben und Befugnisse der „Gewerkschaften“ nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu (zum Beispiel Bundesverwaltungsgericht vom 13. Juli 2011, Az. 6 P 21/10).Deshalb arbeitet der Verband mit den weiteren Spitzenorganisationen wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb), dem Deutschen Richterbund, aber auch mit einzelnen Gewerkschaften und Berufsorganisationen zusammen.Diese Zusammenarbeit kann vielfältige Formen annehmen, so etwa die Bildung von Koalitionen in Personalvertretungen (insbesondere in Stufenvertretungen), die gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen und Tagungen mit politischer Zielsetzung und die wechselseitige Unterstützung beiderseitiger politischer Vorhaben in solidarischer Form, z.B. durch abgestimmtes Vorgehen im Rahmen der Verbändebeteiligung in Gesetzgebungsverfahren.
Nicht nur In Fragen der Besoldungs-, Versorgungs- und Dienstrechtspolitik pflegt der DBwV die Zusammenarbeit mit dem dbb und ver.di, ferner in spezifischen Fragen der Uniformträgerbereiche mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sowie weiteren Verbänden.
Seit weit über einem Jahrzehnt arbeitet der Deutsche BundeswehrVerband in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) mit; auch der Bund der Ruhestandsbeamten (BRH) im dbb gehört zu den ständigen Gesprächspartnern vornehmlich in sozial- und versorgungsrechtlichen Fragen.
Neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Streitkräfte, wie Rahmenverträge und kooperative Modelle, werden künftig den ständigen Kontakt und die Zusammenarbeit mit weiteren Gewerkschaften unverzichtbar machen.
So gehören die Kooperationspartner der Bundeswehr im Rahmen von HERKULES und HIL zum Organisationsbereich der IG Metall, wodurch sich gemeinsame Beratungen und Aktivitäten mit Betriebsräten der wehrtechnischen Industrie ergeben.
Zudem haben sich mehrere Interessengemeinschaften organisiert. Die bestimmte Funktions- und Tätigkeitsbereiche repräsentieren. Ihre Anliegen und Empfehlungen, meist in eigenen Tagungen und Versammlungen formuliert, vertritt der DBwV im Rahmen seiner politischen Lobby-Arbeit.
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