Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche BundeswehrVerband hat den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahrens sehr eng begleitet. So konnten wichtige verbandspolitische Forderungen umgesetzt werden. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow
Am 1. April 2025 ist das „Artikelgesetz Zeitenwende“ (Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr) vollständig in Kraft getreten. Das Gesetz, das Ende Januar vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, beinhaltet wichtige Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung sowie Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, darunter wesentliche Neuregelungen für die Brigade Litauen. Flankiert von zwei inhaltlich ergänzenden Mantelverordnungen sieht das Gesetz die Änderung zahlreicher Gesetze und weiterer Verordnungen vor und ist angesichts des Regelungsinhalts für die Bundeswehr von herausragender Bedeutung.
Es ist gelungen, viele verbandspolitische Vorhaben erfolgreich über die Ziellinie zu bringen.
Doch dieser Erfolg ist kein Endpunkt, sondern ein Auftakt. Die Bundesregierung muss der Erwartungshaltung, die sie geweckt hat, nun auch gerecht werden. Die Aufgabe des DBwV ist es dabei, genau hinzuschauen, ob die vom Parlament beschlossenen Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie gedacht waren - und frühzeitig zu warnen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der politische Wille ist klar, nun muss er indie Tat umgesetzt werden.
Der DBwV erklärt in einer neuen Broschüre die wichtigsten Neuregelungen:
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