Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
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Wir verlosen:
1x Apple iPad 1x Dyson Haartrockner 1x Weber-Grill
Jetzt Mitglieder werben – so einfach geht’s: Rufen Sie unseren Mitgliedsantrag auf unserer Homepage auf und geben Sie die Daten des neuen Mitglieds an. Am Ende tragen Sie unter „Ihr Ansprechpartner war …“ Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre private E-Mail-Adresse ein. Abschließend senden Sie den Antrag an unser Service Center zur weiteren Verarbeitung.
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Verantwortlich für die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ ist der Deutsche BundeswehrVerband e.V., Stresemannstr. 57, 10963 Berlin (DBwV); der Aktionszeitraum ist befristet bis zum 31. Dezember 2026. Teilnehmen kann nur, wer selbst Mitglied im DBwV ist. Die Teilnahme setzt voraus, dass das geworbene Mitglied in dem Mitgliedsantrag den Namen, die Mitgliedsnummer und eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers angibt und eine erste Beitragszahlung leistet. Gutscheine für erfolgreiche Mitgliederwerbungen werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. Jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember des Aktionszeitraums nehmen alle erfolgreichen Mitgliederwerbungen zudem an einer Verlosung von Sachpreisen teil. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Modelle oder eine Auszahlung der Gewinne. Die Gewinner werden über die angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt; der Gewinn verfällt, sofern er nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung per E-Mail angenommen wird. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des DBwV (www.dbwv.de/datenschutz). Mandatsträger auf Bundes-, Lands- und Bezirksebene sowie Mitarbeiter des DBwV und seiner verbundenen Unternehmen und Organisationen sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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