Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wehrbeauftragter: „Kein Mängelbericht, sondern Handlungsempfehlungen“
Litauen: Ein ambitioniertes Vorhaben nimmt Gestalt an
Neue sicherheitspolitische Lage: Fliegerhorst Upjever wieder gefragt
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt Anerkennung und Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die eine auf den Wehrdienst zurückzuführende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Zum 1. Juli 2025 tritt die Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) 2025 in Kraft.
Die Anpassung erfolgt – wie in § 13 Absatz 2 SEG vorgesehen – jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Im Rahmen dieser Anpassung erhöht sich die Ausgleichsrente nach § 11 Absatz 1 SEG wie folgt:
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