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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt Anerkennung und Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die eine auf den Wehrdienst zurückzuführende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Zum 1. Juli 2025 tritt die Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) 2025 in Kraft.
Die Anpassung erfolgt – wie in § 13 Absatz 2 SEG vorgesehen – jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Im Rahmen dieser Anpassung erhöht sich die Ausgleichsrente nach § 11 Absatz 1 SEG wie folgt:
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