Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt Anerkennung und Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die eine auf den Wehrdienst zurückzuführende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke

Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt Anerkennung und Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die eine auf den Wehrdienst zurückzuführende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke

30.06.2025
R1

Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 tritt die Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) 2025 in Kraft.

Die Anpassung erfolgt – wie in § 13 Absatz 2 SEG vorgesehen – jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Im Rahmen dieser Anpassung erhöht sich die Ausgleichsrente nach § 11 Absatz 1 SEG wie folgt:

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