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Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
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Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kriminaltechniker der Polizei bereiten den Einsatz eines Sprengroboters in der Nähe eines ukrainischen Flugzeugs auf dem Flughafen Leipzig/Halle vor. Die sächsische Polizei hatte die Ermittlungen zum Drohnen-Vorfall Anfang August am Flughafen Leipzig/Halle übernommen. Foto: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt
Sechs Überflüge über einem Bundeswehrstandort in der Eifel und ein Sprengsatz an einer Drohne über dem Frachtdrehkreuz Leipzig/Halle: Die Bedrohung aus der Luft ist längst im Alltag angekommen – die juristische und organisatorische Zuständigkeit allerdings nicht.
In der Nacht zum 7. August zählten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma über dem Bundeswehrstandort Mechernich zwischen 22 und 5 Uhr sechs Drohnenüberflüge. Der Standort ist sensibel, denn hier befinden sich ein unterirdisches Materiallager der Truppe sowie die Spezialisten der sogenannten „Patriot-Werft“. Auch alarmierte Beamte der Kreispolizeibehörde Euskirchen beobachteten mindestens einen Überflug. Eine Drohne kreiste dabei kurzzeitig direkt über den Einsatzkräften. Das Operative Führungskommando bestätigte die Sichtung inzwischen. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts, dass militärische Anlagen sicherheitsgefährdend fotografiert oder gefilmt wurden.
Nur zwei Nächte zuvor stand der Flugbetrieb in Leipzig/Halle komplett still. Hier hat mittlerweile der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Nach dessen Angaben sollte am Abend des 4. August mit einer Drohne gezielt eine Explosion auf dem Flughafengelände herbeigeführt werden; am Fluggerät waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder befestigt. Eine durchstartende Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne. In Karlsruhe bewertet man das Geschehen als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur. Dass der Vorfall kein Einzelfall ist, zeigen auch die Zahlen der Deutschen Flugsicherung: Sie registrierte im ersten Halbjahr bereits 166 gemeldete Drohnen an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen, im Vorjahreszeitraum waren es noch 101.
Der Reflex greift zu kurz
Nach jedem Vorfall folgt der Ruf nach der Bundeswehr. Nur endet der militärische Eigenschutz am Zaun der Liegenschaft. „Für die Gefahrenabwehr außerhalb des militärischen Sicherheitsbereichs sind und bleiben die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich“, sagt Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz, Vorsitzender der Säule Luftwaffe im DBwV. Dauerhaft Flughäfen, Bahnhöfe, Stadien oder Kraftwerke schützen könne die Truppe nicht.
Und selbst innerhalb des Zauns ist der Werkzeugkasten schmal: In der Annaburger Heide setzten Soldaten im Dezember 2025 ein Sturmgewehr mit Zieloptik gegen detektierte Drohnen ein und trafen keine.
Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes vom 26. Februar hat etwas Klarheit mit Blick auf die Zuständigkeiten geschaffen, denn die Streitkräfte dürfen bei der Drohnenabwehr Amtshilfe leisten, notfalls mit Waffengewalt, wenn sich so ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt. Die Novelle sorge „endlich für mehr Rechtssicherheit und damit auch schnellere Reaktionsfähigkeit“, sagt Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz, Vorsitzender der Säule Luftwaffe im DBwV. Stotz nahm Ende Januar für den DBwV als Experte an der öffentlichen Anhörung im Bundestag teil.
Die zivile Seite hängt
Weitere Schritte sollen nach der parlamentarischen Sommerpause folgen. Die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, die der Bundespolizei eigene Abwehrbefugnisse gäbe, hat der Bundestag am 10. Juli beschlossen, bei der Schlussabstimmung war das Plenum aber so dünn besetzt, dass die erforderliche Mehrheit der Mitglieder nicht festgestellt werden konnte. Sie wird nach der Sommerpause nachgeholt. In Kraft sind die neuen Befugnisse nicht, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei ist im Aufbau, und welche Eingriffsbefugnisse die Landespolizei hat, hängt vom Bundesland ab. Nötig seien, so mahnen Experten, eigene Fähigkeiten bei den Polizeien, geübte Verfahren und klare Verantwortung.In der Praxis stehen, so scheint es, zahlreiche Initiativen verschiedener Akteure nebeneinander. In dieser Woche eröffnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zusammen mit dem Forschungsministerium und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ein neues Innovationszentrum zur Drohnenabwehr. Das BMVg hatte bereits im Frühjahr ein Entwicklungszentrum in Bayern eröffnet.
Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum (GDAZ): Hoher Anspruch, ernüchternde Praxis
Am 17. Dezember 2025 öffnete das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) bei der Bundespolizei in Berlin, um Expertise von Bund, Ländern und Bundeswehr zu bündeln. Die Bilanz fällt jedoch mager aus. Da die operative Gefahrenabwehr bei den örtlichen Polizeien verbleibt, agiert das GDAZ als bloße Koordinierungsstelle. Neben etlichen Fehlalarmen bleiben Fahndungen bei echten Bedrohungen, wie über Kiel oder dem Truppenübungsplatz Altengrabow, mangels technischer Ausstattung der Streifenwagen meist ergebnislos. Zudem hemmen das Trennungsgebot und streng definierte Geheimdiensthürden die Aufklärung.
„Drohnenspionage und Sabotage sind eine reale Gefahr für unsere kritische Infrastruktur. GDAZ und Luftsicherheitsgesetz sind wichtige Schritte, entbinden den Gesetzgeber aber nicht von der Pflicht, die Polizeien rechtlich und technisch angemessen auszustatten“, so Stotz.
Auch private Sicherheitsunternehmen können bislang lediglich Drohnen detektieren und die Behörden alarmieren, doch eine eigene Befugnis zum Stören, Abfangen oder Abschießen haben sie grundsätzlich nicht. „Private Sicherheitsdienste erkennen die Bedrohung oft zuerst, dürfen aber nicht selbst eingreifen. Der Gesetzgeber muss prüfen, ob zertifizierte Unternehmen unter staatlicher Kontrolle begrenzte Abwehrmaßnahmen übernehmen können“, meint Stotz. Frankreich hat bereits Anfang Juli 2026 ein entsprechendes Modell eröffnet. „Der Wachschutz von Kraftwerken oder von Geldtransportern darf sich ja auch verteidigen.“
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