Gerade auch Polizisten können durch die gemeinsame Ausbildung mit Soldaten von der Expertise der ABC-Abwehr der Bundeswehr profitieren. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

19.05.2023
Von Pascal Weitzel

Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge ist größer als die Summe ihrer Teile

Von der weitreichenden Expertise der ABC-Abwehrkräfte der Bundeswehr zur Aufklärung, Dekontamination und Beratung können auch Partner in zivilen Behörden profitieren. Das ist angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Bedrohungen auch erforderlich.

Die offene militärische Aggression Russlands unter Nutzung nahezu aller vorhandenen Mittel, die Krisen im Nahen und Mittleren Osten, die angespannte geopolitische Lage im asiatischen Raum, sowie jede Form von Terrorismus und organisierter Kriminalität sind die komplexen Bedrohungen der heutigen Zeit. Diesem breiten Spektrum kann nur durch staatliches Handeln in einem Verbund aller relevanten Institutionen, Kräfte und Mittel begegnet werden.

Nicht zuletzt die zunehmende Auflösung oder Verwischung der bisherigen Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit begründen den Gedanken einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Die Bekämpfung dieser Bedrohungen verlangt Kooperation über Landesgrenzen und Zuständigkeitsstrukturen hinweg. Polizei, Bundeswehr, Bevölkerungsschutz, die Selbsthilfe der Bevölkerung sowie der Wirtschaft, inklusive die Betreiber von kritischen Infrastrukturen, bilden die Säulen einer soliden gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.

Aber wie gestaltet sich diese gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge in der Praxis und welchen Beitrag leistet das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw) zur innerstaatlichen Sicherheitsarchitektur?

Amts- und Katastrophenhilfe als Bestandteil der Sicherheitsvorsorge

Bekannt ist uns diese Idee allen, besonders im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe hat die Bundeswehr in der Vergangenheit tatkräftig unterstützt, um Auswirkungen von Katastrophen auf die Bevölkerung zu minimieren.

Die Amtshilfe hat zentralen Anteil an der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Die Unterstützung ist rechtlich nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beschrieben und kann grundsätzlich als Hilfeleistung durch die Bundeswehr ohne hoheitliche Aufgaben definiert werden.

Darüber hinaus kann die Bundeswehr bei Lagen mit katastrophalem Ausmaß hoheitliche Aufgaben im Innern wahrnehmen. Diese Art der Unterstützung nach Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes wird erst seit der gemeinsamen Terrorismusabwehrübung (GETEX) im März 2017 im Rahmen der Abstimmungen zwischen Polizei und Bundeswehr, und deren gemeinsamen Übungen erprobt.

Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung

Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Bedrohungen erfordern eine enge Zusammenarbeit aller Akteure der deutschen Sicherheitsvorsorge. Es gilt, den derzeitigen Weg vom Nebeneinander zum Miteinander weiter zu beschreiten, um ein effektives und effizientes Krisenmanagement in Deutschland zu gewährleisten. Grundgedanke hierbei ist es Wissen und Fähigkeiten zwischen zivilen Behörden und der Bundeswehr auszutauschen, zu teilen und die Synergien zwischen diesen Elementen zu fördern.

Die ABC-Abwehrkräfte der Bundeswehr nehmen hierbei eine besondere Rolle in der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge ein. Mit weitreichender Expertise zur Aufklärung, Dekontamination und Beratung liegen jahrelange Einsatzerfahrungen und wissenschaftliches Wissen vor, die so in Deutschland kein zweites Mal vorhanden sind. Hiervon können auch Partner in zivilen Behörden profitieren, besonders vor dem Hintergrund der Ereignisse der jüngeren Vergangenheit in Köln-Chorweiler oder im englischen Salisbury.

Für das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw) steht nicht der direkte militärische Nutzen im Vordergrund, sondern der Gedanken durch den Austausch von Wissen und Kooperationen eine gesamtheitlich leistungsfähigere Sicherheitsstruktur zu schaffen – über ministerielle Grenzen hinweg.

UnterstützungsverBund CBRN

Am 1. Mai 2021 ging der UnterstützungsverBund CBRN (UVB-CBRN) unter Leitung der Bundespolizei aus der ehemaligen Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle nuklearspezifischer Gefahrenabwehr (ZUB) als neuestes Element der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge hervor. Bei Bedrohungen durch radioaktive, chemische oder biologische Substanzen und Stoffe können Bundes- und Landesbehörden die hoch qualifizierte Hilfe des UVB-CBRN anfordern.

Das ABCAbwKdoBw, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Robert-Koch-Institut (RKI), das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS), sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeiten im UVB-CBRN eng zusammen, um Gefahrensituationen im Inneren zu bewältigen oder beratend tätig zu sein.

Der UVB-CBRN ist neben vielen weiteren zivil-militärischen, innerstaatlichen aber auch internationalen Kooperationen einer der Beiträge des ABCAbwKdoBw zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und ist damit Ausdruck der Mentalität, dass gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge nur gemeinsam geleistet werden kann.

Letztendlich sind es die vielen, die derzeitige Bedrohungslage anerkennenden Beiträge aller Beteiligten zur gesamtstaatlichen Sicherheit, die es erlauben, eine solide Sicherheitsstruktur in Deutschland zu etablieren und weiter zu festigen, die größer ist als die Summe ihrer Teile.

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