Scharfschütze des KSK: "Deutschland benötigt professionelle und einsatzbereite Spezialkräfte", heißt es im Zwischenbericht des Generalinspekteurs zur Neugestaltung der Einheit. Foto: Bundessehr/Jana Neumann

Scharfschütze des KSK: "Deutschland benötigt professionelle und einsatzbereite Spezialkräfte", heißt es im Zwischenbericht des Generalinspekteurs zur Neugestaltung der Einheit. Foto: Bundessehr/Jana Neumann

02.11.2020
Von Frank Jungbluth

KSK wird nach Reform gestärkt: Stärkere operative Einbindung wieder ab Frühjahr 2021

Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, die vor 24 Jahren gegründete Spezialeinheit der Truppe mit 1.400 Soldaten und Standort in Calw, wird nicht aufgelöst. Das ist das Fazit des Zwischenberichts von Generalinspekteur Eberhard Zorn nach einem halben Jahr zwischen Hoffen und Bangen beim KSK. Erklärtes Ziel ist es, dass das KSK im ersten Quartal 2021 wieder eine stärkere operative Rolle übernehmen kann.

Im Frühjahr 2020 war der Fall eines Oberstabsfeldwebels des KSK bekannt geworden, der auf seinem Privatgrundstück mehrere 10.000 Schuss Munition und Sprengstoff aus Beständen des KSK versteckt haben soll. Der Soldat ist daraufhin festgenommen worden.

Als erste Reaktion auf das Vorkommnis und den Vorwurf rechtsradikaler Verfehlungen einiger weniger Kommandosoldaten in der Vergangenheit wurde die 2. Kompanie des KSK im Sommer aufgelöst. „Der Kampf gegen Rechtsextremismus muss bundeswehrweit geführt werden“, heißt es im Zwischenbericht des Generalinspekteurs.

Das BMVg hat eine „Arbeitsgruppe KSK“ eingerichtet, die einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 60 Punkten zusammengestellt hat. Bis Juni 2021 soll die Neugestaltung des KSK abgeschlossen sein.

Mit diesen Maßnahmen sollen strukturelle Probleme in der Spezialeinheit beseitigt, die Dienstaufsicht gestärkt und geeignetes Personal gewonnen werden. Ebenso soll aber auch die „Fähigkeit zum guten Führen“ gestärkt werden, heißt es im Zwischenbericht des Generalinspekteurs.

Aktuell werde das verbliebene Personal der aufgelösten 2. Kompanie hinsichtlich seiner untadeligen Haltung und Verfassungstreue geprüft. „Nur wer fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, wird auch in Zukunft an anderer Stelle im KSK dienen können“, heißt es in dem Dokument. Aber auch über die 2. Kompanie hinaus werde seitens des Militärischen Abschirmdienstes und des Kommandeurs KSK jeglicher Art von Verdachtsmomenten innerhalb des gesamten KSK nachgegangen.

Die Auflösung der gesamten Einheit ist nun vom Tisch – die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verlaufe „bisher zeitgerecht“. Im Dokument steht ganz klar: „Deutschland benötigt auch weiterhin professionelle und einsatzbereite Spezialkräfte der Bundeswehr. Wir werden alles unternehmen, damit sie höchsten Ansprüchen gerecht werden.“

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