Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Deutsche Soldaten in Litauen: Mit dem Artikelgesetz sollen auch die Rahmenbdingungen für die künftig in dem baltischen Staat stationierte Brigade 45 geschaffen werden. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Zeitenwende auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes „Zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften der Bundeswehr“ sollen weitere Schritte zur Herstellung einsatzbereiter Streitkräfte gegangen werden. Dabei geht es auch um die 2025 in Dienst zu stellende Brigade 45 in Litauen.
Erklärtes Ziel dabei ist eine „erhöhte Verfügbarkeit des militärischen Personals“ und ein „personeller Aufwuchs“. Dazu wurde ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt. Eng begleitet wurde dieser Prozess vom Deutschen BundeswehrVerband, der so sicherstellen konnte, dass wesentliche Verbandsforderungen Eingang in den Entwurf gefunden haben. Dazu gehört beispielsweise die zukünftige Ermöglichung der Zahlbarmachung von zeitlichen Belastungen beim gleichzeitigen Erhalt von Auslandsdienstbezügen, die Schaffung und Anpassung von Prämien, die Schaffung neuer Stellenzulagen, der Ansatz einer ATZ-Erhöhung sowie die Übernahme von Regelungen für Ehepartner von in Litauen stationierten Soldaten, die bisher den Angehörigen des Auswärtigen Amtes vorbehalten waren.
Entwurf "grundsätzlich positiv", aber mit Anpassungsbedarf
Verbesserungen soll es auch auf dem Feld der berufsbedingten Mobilität sowie der Versorgung geben. Hierzu gehören insbesondere vom DBwV vorangetriebene Verbesserungen in der Versorgung von Zeitsoldaten und Teilen der Einsatzversorgung, die erstmals auch Wirkung im Inland haben werden und Lücken der Versorgung von Soldaten auf Zeit und FWDL im In- und Ausland schließen werden und schließlich die Lösung der Auslandsrückkehrerproblematik.
Der Vorsitzende Fachbereich Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht im Deutschen BundeswehrVerband, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, dazu: „Der DBwV beurteilt den Entwurf grundsätzlich positiv. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit weiterer Anpassungen, Ergänzungen und Verbesserungen. Die vorgesehenen Regelungen im Bereich der soldatischen Arbeitszeit gehen am Ziel vorbei und bedürfen dringend einer Überarbeitung.“
Gesetzgeberische Fehler der Vergangenheit korrigieren
Des Weiteren sieht der Verband Bedarf an Verbesserungen bei der Ausgestaltung der Alarmierungszulage, der Anpassung des ATZ oder auch an weiteren Regelungen der Einsatzversorgung. Aus ersten Entwürfen herausgefallen ist leider eine gute Regelung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen, die wir für unverzichtbar halten.
Genutzt werden sollte das Gesetzgebungsverfahren aber auch, um gesetzgeberische Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Dazu gehört die fehlende Rückwirkung der jüngst eingeführten Ruhegehaltfähigkeit der Zulagen für Kompaniefeldwebel und Bundeswehr-Feuerwehrleute.
Unterm Strich: Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber die Arbeit fängt jetzt erst an – für die Parlamentarier, aber auch für den DBwV. Das Gesetz hat das Potenzial, richtig gute Wirkung zu erzielen, die notwendigen Anpassungen vorausgesetzt, und kann ein wichtiger Baustein der Zeitenwende werden. Das natürlich nur dann, wenn die Bundesregierung zeitgleich die langfristig notwendige Finanzierung der Bundeswehr sicherstellen und der Finanzminister beispielsweise seine Blockade der Schaffung weiterer Planstellen für die Streitkräfte aufgeben würde. Ohne diese ist weder die Auflösung von Beförderungsstaus möglich noch der zwingend notwendige Aufwuchs der Streitkräfte.
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