Minister Pistorius stellt Verteidigungspolitische Richtlinien vor
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat anlässlich der Bundeswehrtagung am 9. November die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien vorgestellt. Sie knüpfen unmittelbar an die Nationale Sicherheitsstrategie an und legen die strategischen Schwerpunkte der integrierten Verteidigungspolitik fest.
Die Richtlinien formulieren damit den Kernauftrag der Bundeswehr für die kommenden Jahre und benennen umfassend die Grundlagen für eine leistungsfähige und einsatzfähige Bundeswehr der Zukunft, unter anderem in den Bereichen Personal, Organisation, Nachhaltigkeit sowie Rüstungspolitik und Beschaffung.
„Der Krieg ist mit Putins brutalem Angriff auf die Ukraine nach Europa zurückgekehrt. Damit hat sich die Bedrohungslage verändert“, schreiben Verteidigungsminister Pistorius und Generalinspekteur Carsten Breuer im Vorwort des Papiers.
Deutschland müsse als bevölkerungsreichstes und wirtschaftlich starkes Land in der Mitte Europas das Rückgrat der Abschreckung und kollektiven Verteidigung in Europa sein. Die ersten Verteidigungspolitischen Richtlinien seit mehr als einer Dekade seien Antwort auf diese neue Realität. „Sie sind unser Instrument für ambitionierte, glaubhafte und realistische Planungen, damit Landes- und Bündnisverteidigung handlungsleitend und strukturbestimmend werden“, so Pistorius. „Mit der Zeitenwende wird Deutschland sicherheitspolitisch erwachsen. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien sind Richtschnur für den notwendigen, tiefgreifenden Mentalitätswandel in der gesamten Sicherheitspolitik“.
„Deutschland und seine Verbündeten müssen sich wieder mit einer militärischen Bedrohung durch einen ebenbürtigen Gegner auseinandersetzten“, erklärt Casten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr. „Die Verteidigungspolitischen Richtlinien bilden das Fundament für unsere künftigen militärischen Fähigkeiten. Sie sind die Leitplanken für unsere Strukturen, Führungskultur, Personalgewinnung, Ausrüstung und Ausbildung. Auf ihre Grundlage formen wir ein neues gemeinsames Selbstverständnis von Wehrhaftigkeit und Kriegstüchtigkeit.“
Verteidigung und Krisenvorsorge
In den Richtlinien sind unter anderem die Aufträge der Bundeswehr festgehalten. Dazu gehört, unter anderem, die Verteidigung gegen Angriffe auf das Hoheitsgebiet von Bündnispartnern, Maßnahmen zur Abschreckung potenzieller Gegner oder auch die Festigung der transatlantischen und europäischen Verteidigungsfähigkeit.
Nationale Krisen- und Risikovorsorge sowie Unterstützungsleistung gehören ebenso zu den Aufgaben der Bundeswehr. Dazu zählt, zum Beispiel, die Überwachung kritischer Weltrauminfrastruktur, Terrorabwehr im Rahmen der verfassungsmäßigen Voraussetzungen oder Geiselbefreiung im Ausland.
Auch die Grundlagen für eine Leistungsfähige Bundeswehr in der Zukunft sind in den Richtlinien festgehalten. „Die Bundeswehr muss personell und materiell jederzeit durchhaltefähig einsatzbereit sein“, heißt es. „Unbestritten ist dabei, dass die Bundeswehr ebenfalls jederzeit für Einsätze mit einem anderen Anforderungsprofil vorbereitet sein muss.“ Dafür sei ein gemeinsames Selbstverständnis von Wehrhaftigkeit wichtig.