Für Mannschaften gibt es jetzt mit den neuen Dienstgraden auch neue Perspektiven. Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt

Für Mannschaften gibt es jetzt mit den neuen Dienstgraden auch neue Perspektiven. Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt

16.08.2020
DBwV

Neue Dienstgrade: Voraussetzungen für den Korporal und Stabskorporal

Berlin. Nach dem Oberstabsgefreiten sollen künftig der Korporal und Stabskorporal folgen. Mit den neuen Dienstgraden für Mannschaften soll Leistung belohnt werden – die neuen Dienstgrade sollen sich durch mehr Verantwortung auszeichnen. Ab Ende 2021 und April 2022 sollen 1.400 Dienstposten zu besetzen sein. Korporale werden in der Besoldungsgruppe A6, Stabskorporale in A6 mit Zulage vergütet. Die Ausschreibung erfolgte bereits am 31. Juli 2020.

Die Einführung der neuen Spitzendienstgrade ist ein Pilotprojekt. Angestrebt werden bis zum Jahr 2031 insgesamt 5.000 Dienstposten. Die letzte Einführung eines neuen Dienstgrads – der Oberstabsgefreite – erfolgte 1996. „Die neuen Mannschaftsdienstgrade sollen den leistungsstärksten Soldatinnen und Soldaten ihrer Laufbahn nach dem Prinzip der Bestenauswahl vorbehalten sein“, heißt es in einer Erläuterung im Intranet der Bundeswehr. Die neuen Dienstgrade sollen zudem Ausdruck der Verantwortung und Wertschätzung gegenüber den Mannschaftssoldatinnen und Mannschaftssoldaten sein, heißt es weiter.
 
Zu den Aufgaben der Korporale wird erläutert: „Aufgaben, die künftig durch Korporale wahrgenommen werden sollen, grenzen sich durch eine umfangreichere Verantwortung gegenüber anderen Aufgaben in dieser Laufbahn ab. Im Gegensatz zu den bisherigen Dienstgraden sollen Korporal und Stabskorporal in abgegrenzten Dienstposten gebündelt werden. Die neuen Dienstgrade bieten damit vor allem den leistungsstärksten Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes, die nicht in eine höhere Laufbahn aufsteigen wollen, eine weiterreichende Perspektive und tragen deutlich zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes bei.“

Voraussetzungen
Wer sich als Korporal bewerben möchte, kann dies nur in seinem eigenen Verband. Die Verwendung muss bis zum 31. Oktober 2020 beim Disziplinarvorgesetzten beantragt werden.  Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Stichtag 30. November 2020 über eine mindestens dreijährige Dienstzeit im Dienstgrad Oberstabsgefreiter verfügen, die dienstpostengebundenen Anforderungsvoraussetzungen (in der Regel 1. und 2. ATB) für den jeweils zu besetzenden Korporalsdienstposten erfüllen und über eine mindestens dreijährige Restdienstzeit verfügen.

Wer einen Antrag gestellt hat und den Voraussetzungen entspricht, wird vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. August 2021 vom Disziplinarvorgesetzten beurteilt. „Deren Vorgesetzte, in der Regel die Kommandeure bzw. Kommandeurinnen der jeweiligen Verbände, vergeben dann ein Gesamturteil. Damit wird gegenüber der Personalführung zum Ausdruck gebracht, wer für den jeweiligen Korporalsdienstposten aus Sicht des Verbandes favorisiert wird. Die abschließende Entscheidung trifft nach Prüfung der Beurteilungen die Personalführung in der Abteilung IV des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr frühestens Ende 2021 bzw. Anfang 2022.“

„Der DBwV hat das Thema mit Blick auf die Unteroffiziere nicht proaktiv getrieben, dennoch begrüßen wir den sozialen Fortschritt für unsere Mannschaften“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand sieht aber auch Optimierungsbedarf: „Eine tatsächliche Bestenauslese, so wie vom Dienstherrn angeführt, wäre die Möglichkeit einer bundesweiten Bewerbung und nicht nur einer am Standort.“

Zudem sei das Thema für Unteroffiziere, aber auch für viele Mannschaften schwierig. „Zu Recht beklagen gerade unsere Unteroffiziere die weitere Abnahme des Abstandsgebotes“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Buch. So könne ein gestandener Stabskorporal mit Amtszulage unter Umständen mehr verdienen als ein junger Feldwebel. „Dieser fragt sich zurecht, weshalb er Lehrgänge, Prüfungen und Versetzungen über sich ergehen lassen muss, ohne zumindest zu Beginn der Laufbahn einen spürbaren finanziellen Vorteil zu haben“, sagt das Bundesvorstandsmitglied. Und: „Das Thema zeigt: Es wird endlich Zeit, dass der Dienstherr auch etwas für die Unteroffiziere tut. Entweder eine qualifikationsgerechte Besoldung, zusätzliche Erfahrungsstufen oder neue weitere Spitzendienstgrade. Vieles ist denkbar und sollte machbar sein!“

 

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