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Der Deutsche BundeswehrVerband hat viele für die Betroffenen ursprünglich schlechte Regelungen abwenden können und im Gegenteil für Verbesserungen gesorgt. Foto: DBwV
Der BundeswehrVerband hat gegenüber dem Bundesministerium des Innern Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz/BBVAngG) genommen. Absicht der Bundesregierung ist es, höchstrichterliche Vorgaben zur Herstellung einer „verfassungskonformen“ Besoldung und Versorgung umzusetzen. Dabei geht es im Kern darum, den zu geringen Abstand zwischen den untersten Besoldungsgruppen und der sozialen Grundsicherung zu korrigieren und somit das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot wiederherzustellen.
Der DBwV begleitetet den bereits seit über zwei Jahren laufenden Prozess in enger Fühlung mit den beteiligten Bundesministerien unter Federführung von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch als Vorsitzendem des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand. Damit unterscheidet sich der DBwV von anderen Organisationen, die den Referentenentwurf nun öffentlich und teilweise sehr scharf kritisieren, ohne aber den Jahre währenden Prozess zu kennen und deswegen auch keine Verbesserungen in dem Gesetzentwurf durchzusetzen. „Wir hingegen haben viele für die Betroffenen ursprünglich schlechte Regelungen abwenden können und im Gegenteil für Verbesserungen gesorgt“, so Detlef Buch. Dazu gehöre beispielsweise eine Besitzstandwahrung beim Familienzuschlag, die Verhinderung einer Schlechterstellung von Witwern und Witwen, die Einbeziehung von Alleinerziehenden und von Patchworkfamilien oder auch – ein besonders dickes Brett - von Versorgungsempfängern in die neuen Regelungen. Auch die Anhebung des Beihilfebemessungsgrundsatzes auf 90 Prozent sei zu begrüßen. Im Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.
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