70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Menschen. In Uniform.
„Gorch Fock“ gewinnt Wettfahrt mit Schwesterschiffen in Nordamerika
NATO-Gipfel in Ankara: Allianz setzt auf mehr Verteidigung, industrielle Stärke und Zusammenhalt
Auf einmal ist Grönland wieder Thema
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche BundeswehrVerband hat viele für die Betroffenen ursprünglich schlechte Regelungen abwenden können und im Gegenteil für Verbesserungen gesorgt. Foto: DBwV
Der BundeswehrVerband hat gegenüber dem Bundesministerium des Innern Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz/BBVAngG) genommen. Absicht der Bundesregierung ist es, höchstrichterliche Vorgaben zur Herstellung einer „verfassungskonformen“ Besoldung und Versorgung umzusetzen. Dabei geht es im Kern darum, den zu geringen Abstand zwischen den untersten Besoldungsgruppen und der sozialen Grundsicherung zu korrigieren und somit das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot wiederherzustellen.
Der DBwV begleitetet den bereits seit über zwei Jahren laufenden Prozess in enger Fühlung mit den beteiligten Bundesministerien unter Federführung von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch als Vorsitzendem des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand. Damit unterscheidet sich der DBwV von anderen Organisationen, die den Referentenentwurf nun öffentlich und teilweise sehr scharf kritisieren, ohne aber den Jahre währenden Prozess zu kennen und deswegen auch keine Verbesserungen in dem Gesetzentwurf durchzusetzen. „Wir hingegen haben viele für die Betroffenen ursprünglich schlechte Regelungen abwenden können und im Gegenteil für Verbesserungen gesorgt“, so Detlef Buch. Dazu gehöre beispielsweise eine Besitzstandwahrung beim Familienzuschlag, die Verhinderung einer Schlechterstellung von Witwern und Witwen, die Einbeziehung von Alleinerziehenden und von Patchworkfamilien oder auch – ein besonders dickes Brett - von Versorgungsempfängern in die neuen Regelungen. Auch die Anhebung des Beihilfebemessungsgrundsatzes auf 90 Prozent sei zu begrüßen. Im Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.
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