Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Mit der neuen Impf-Verordnung rücken Soldatinnen und Soldaten, die in einem Auslandseinsatz einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, in die Gruppe mit Priorität 2. Foto: Stockphoto
Die neue Impf-Verordnung gilt seit Montag: Angehörige der Bundeswehr werden in neuer Fassung der Verordnung erstmals erwähnt und priorisiert.
Berlin. Mit einer Neufassung der so genannten Impf-Verordnung soll der Schutz für Soldatinnen und Soldaten im Einsatz verbessert werden. Bisher sind Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz nicht bevorzugt geimpft worden, wie auch jene des inzwischen auf 25.000 Soldatinnen und Soldaten angewachsenen Einsatzkontingents im Inland, die in Gesundheitsämtern, auf Impfstraßen oder vor Altenheimen bei Corona-Tests eingesetzt werden. Soldatinnen und Soldaten sind in der Neufassung der Impf-VO erstmals aufgeführt: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit unsere Soldatinnen und Soldaten in den Einsätzen ihre Aufgaben wahrnehmen und den Aufträgen gerecht werden können“, sagt Jürgen Görlich, 1. Stellvertretender Bundesvorsitzender des DBwV. Der Deutsche Bundeswehrverband hat von Anfang an im Austausch mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf gedrängt, Soldatinnen und Soldaten im Einsatz entsprechend priorisiert zu impfen. Diesem Anliegen habe der Minister dankenswerterweise mit der Neufassung der Impf-Verordnung entsprochen.
Das soll sich mit dem neuen Entwurf der Impf-VO ändern, die am heutigen Montag, 8. Februar, in Kraft getreten ist: In die Gruppe mit Priorität 2, also jene, die mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Corona haben, sind jetzt auch Soldatinnen und Soldaten aufgenommen, die in einem der vielen Auslandseinsätze dienen.
In der neuen Impf-Verordnung heißt es: „Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“
Alle anderen Soldatinnen und Soldaten im Corona-Einsatz – beispielsweise an Impfstraßen – sind in der Impf-VO in die Gruppe 3, das heißt Schutzimpfung mit erhöhter Priorität, eingestuft worden: „Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.“
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: