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Mit der neuen Impf-Verordnung rücken Soldatinnen und Soldaten, die in einem Auslandseinsatz einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, in die Gruppe mit Priorität 2. Foto: Stockphoto
Die neue Impf-Verordnung gilt seit Montag: Angehörige der Bundeswehr werden in neuer Fassung der Verordnung erstmals erwähnt und priorisiert.
Berlin. Mit einer Neufassung der so genannten Impf-Verordnung soll der Schutz für Soldatinnen und Soldaten im Einsatz verbessert werden. Bisher sind Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz nicht bevorzugt geimpft worden, wie auch jene des inzwischen auf 25.000 Soldatinnen und Soldaten angewachsenen Einsatzkontingents im Inland, die in Gesundheitsämtern, auf Impfstraßen oder vor Altenheimen bei Corona-Tests eingesetzt werden. Soldatinnen und Soldaten sind in der Neufassung der Impf-VO erstmals aufgeführt: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit unsere Soldatinnen und Soldaten in den Einsätzen ihre Aufgaben wahrnehmen und den Aufträgen gerecht werden können“, sagt Jürgen Görlich, 1. Stellvertretender Bundesvorsitzender des DBwV. Der Deutsche Bundeswehrverband hat von Anfang an im Austausch mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf gedrängt, Soldatinnen und Soldaten im Einsatz entsprechend priorisiert zu impfen. Diesem Anliegen habe der Minister dankenswerterweise mit der Neufassung der Impf-Verordnung entsprochen.
Das soll sich mit dem neuen Entwurf der Impf-VO ändern, die am heutigen Montag, 8. Februar, in Kraft getreten ist: In die Gruppe mit Priorität 2, also jene, die mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Corona haben, sind jetzt auch Soldatinnen und Soldaten aufgenommen, die in einem der vielen Auslandseinsätze dienen.
In der neuen Impf-Verordnung heißt es: „Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“
Alle anderen Soldatinnen und Soldaten im Corona-Einsatz – beispielsweise an Impfstraßen – sind in der Impf-VO in die Gruppe 3, das heißt Schutzimpfung mit erhöhter Priorität, eingestuft worden: „Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.“
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