Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Atlantic Talk: Rückblick auf den NATO-Gipfel in Den Haag
SPD-Parteitag beschließt Haltung zum Wehrdienst / Wüstner: „Zur Kenntnis nehmen, aber nicht überbewerten“
Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Symbolbild: Die Bundeswehr bekommt einen eigenen Impfstoffvorrat von 10.000 Astrazeneca-Dosen, um damit Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen gegen das Coronavirus zu schützen. Foto: Kruse/DBwV
Mit Entscheidung vom 15. Februar 2021 wird die Bundeswehr mit 10.000 Impfdosen des AstraZeneca-Impfstoffes aus dem Bundeskontingent ausgestattet. Die Impfstoffe können sowohl für Teilnehmer von Auslandseinsätzen, als auch für Soldaten, die etwa in Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mithelfen, verwendet werden, teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Donnerstag der deutschen Presseagentur mit. Als Bedarfsträger mit „hoher Priorität“ waren Soldatinnen und Soldaten mit hohem Infektionsrisiko im Auslandseinsatz mit der Aktualisierung der Impfverordnung Anfang Februar in die zweite Prioritätsgruppe eingeordnet worden. Das nun zugeteilte Impfstoffkontingent dient allerdings nicht allein den Bundeswehrangehörigen sondern ist auch für die Männer und Frauen von Bundespolizei und Zoll vorgesehen. Innerhalb der Streitkräfte soll der Impfstoff zunächst an Soldatinnen und Soldaten verimpft werden, die zeitnah in den Auslandseinsatz kommen, also das Personal, welches sich gerade in der isolierten Unterbringung befindet. Auch Bundeswehrsoldaten, die noch mindestens vier Wochen im Einsatz sind sollen nach Ministeriumsangaben „kurzfristig eine (Erst-)Impfung erhalten“. Auch eine entsprechende Zweitimpfung ist in dem Kontingent vorgesehen. Es handle sich dabei ausschließlich um Soldatinnen und Soldaten, deren Einsatz so lange dauert, dass sie keine Chance hätten in Deutschland geimpft zu werden, sobald hier die zweite Prioritätsgruppe an der Reihe ist, betonte der Sprecher. Bei Astrazeneca handelt es sich um den Impfstoff, der von der Ständigen Impfkommission des RKI für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen wurde und daher im Rahmen der Prioritätsgruppe 1 kaum Anwendung findet. Kürzlich war der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers allerdings in die Kritik geraten, weil er angeblich bei der Südafrikanischen Virus-Mutante weniger Wirkung zeige. Der Charité-Virologe Christian Drosten hat jedoch mehrfach versichert, dass es sich bei AstraZeneca um „sehr guten“ Impfstoff handele.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: