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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Die Bundeswehr bekommt einen eigenen Impfstoffvorrat von 10.000 Astrazeneca-Dosen, um damit Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen gegen das Coronavirus zu schützen. Foto: Kruse/DBwV
Mit Entscheidung vom 15. Februar 2021 wird die Bundeswehr mit 10.000 Impfdosen des AstraZeneca-Impfstoffes aus dem Bundeskontingent ausgestattet. Die Impfstoffe können sowohl für Teilnehmer von Auslandseinsätzen, als auch für Soldaten, die etwa in Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mithelfen, verwendet werden, teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Donnerstag der deutschen Presseagentur mit. Als Bedarfsträger mit „hoher Priorität“ waren Soldatinnen und Soldaten mit hohem Infektionsrisiko im Auslandseinsatz mit der Aktualisierung der Impfverordnung Anfang Februar in die zweite Prioritätsgruppe eingeordnet worden. Das nun zugeteilte Impfstoffkontingent dient allerdings nicht allein den Bundeswehrangehörigen sondern ist auch für die Männer und Frauen von Bundespolizei und Zoll vorgesehen. Innerhalb der Streitkräfte soll der Impfstoff zunächst an Soldatinnen und Soldaten verimpft werden, die zeitnah in den Auslandseinsatz kommen, also das Personal, welches sich gerade in der isolierten Unterbringung befindet. Auch Bundeswehrsoldaten, die noch mindestens vier Wochen im Einsatz sind sollen nach Ministeriumsangaben „kurzfristig eine (Erst-)Impfung erhalten“. Auch eine entsprechende Zweitimpfung ist in dem Kontingent vorgesehen. Es handle sich dabei ausschließlich um Soldatinnen und Soldaten, deren Einsatz so lange dauert, dass sie keine Chance hätten in Deutschland geimpft zu werden, sobald hier die zweite Prioritätsgruppe an der Reihe ist, betonte der Sprecher. Bei Astrazeneca handelt es sich um den Impfstoff, der von der Ständigen Impfkommission des RKI für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen wurde und daher im Rahmen der Prioritätsgruppe 1 kaum Anwendung findet. Kürzlich war der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers allerdings in die Kritik geraten, weil er angeblich bei der Südafrikanischen Virus-Mutante weniger Wirkung zeige. Der Charité-Virologe Christian Drosten hat jedoch mehrfach versichert, dass es sich bei AstraZeneca um „sehr guten“ Impfstoff handele.
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