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„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
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München. Gegen zwei Soldaten der in Bad Reichenhall stationierten Gebirgsjägerbrigade wird wegen Verstoßes gegen geltende Befehle disziplinarisch ermittelt. Das sagte ein Sprecher der 10. Panzerdivision am Mittwoch auf Anfrage. In dem betreffenden Verband der Gebirgsjägerbrigade 23 seien beide als öffentlich auftretende Impfgegner bekannt. Von den etwa 800 Soldatinnen und Soldaten des Bataillons seien derzeit drei Soldaten impfunwillig.
Die Verweigerung eines verbindlichen Befehls zur verpflichtenden Covid-19-Impfung stelle ein Dienstvergehen dar, das disziplinarisch zu ahnden sei, erläuterte der Sprecher. Die wiederholte Verweigerung eines Befehls sei eine Wehrstraftat. Auch Versuche, innerhalb der Gebirgsjägerbrigade 23 die Disziplin durch die Verbreitung von Unwahrheiten zu untergraben und andere Soldaten zum Ungehorsam aufzurufen, seien dienstpflichtwidrig und würden nicht geduldet. Sie würden als Dienstvergehen verfolgt. Wenn es einen Verdacht auf Straftaten gebe, werde dies an die Staatsanwaltschaften abgegeben.
In einem Fall ermittelt die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus unter anderem wegen des Verdachts des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten. Der Mann, nach eigener Aussage Oberfeldwebel bei den Gebirgsjägern aus Bad Reichenhall, hatte in einem Video-Clip ultimativ die Rücknahme der staatlichen Corona-Maßnahmen und der Duldungspflicht verlangt, nach der die Covid-Impfung in der Bundeswehr zur Vorschrift wurde.
Der Fall des weiteren Soldaten werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus habe alle Verfahren im Zusammenhang mit dem Soldaten übernommen.
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