Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Foto: Picture-Alliance/Joko

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Foto: Picture-Alliance/Joko

18.04.2026
DBwV

Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation

Bundesinnenministerium startet Verbändebeteiligung / DBwV bringt sich ein – im Interesse seiner Mitglieder.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den lang erwarteten Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BAlimentG) in die Verbändebeteiligung gegeben. Auch der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) wurde aufgefordert, Stellung zu dem Artikelgesetz zu nehmen.

Soldaten, Beamte und Versorgungsempfänger müssen sich weiter gedulden

Der Gesetzgebungsprozess hat mit der Verbändebeteiligung praktisch erst begonnen, noch wurde das Gesetz nicht verabschiedet. Die Experten des federführenden Bundesinnenministeriums haben einen sehr frühen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) erarbeitet, dieser wurde noch nicht vom Bundeskabinett verabschiedet, und auch der Deutsche Bundestag ist noch nicht befasst. Aktuell sollen sich vielmehr einschlägige Verbände, wie der DBwV, mit ihrem Fachwissen einbringen. Gleichzeitig wurde vom federführenden BMI auch die Ressortabstimmung eingeleitet. Alle Bundesressorts sind aufgefordert, bis Anfang Mai ihre Stellungnahmen und Rückmeldungen einzubringen. Nach dieser sogenannten Verbändebeteiligung und Ressortabstimmung kann der Entwurf überarbeitet werden, erst dann folgt der Kabinettsbeschluss und wird der Gesetzentwurf an das Parlament zur Beratung weitergeleitet.

Auf Zahlungen bzw. Nachzahlungen müssen Soldaten, Beamte und Versorgungsempfänger also noch warten. Erst wenn das Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde, können diese getätigt werden. Damit ist frühestens zum Jahresende 2026 bzw. Jahresbeginn 2027 zu rechnen.

Darum geht es

Wie der Name schon sagt, soll einerseits der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst vom April 2025 auf Bundesbeamte, Versorgungsempfänger des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übertragen werden. Dazu bedarf es – anders als bei Angestellten – eines formalen Bundesgesetzes. Im Dezember 2025 wurde eine erste Abschlagzahlung für alle von der ausstehenden Tarifübertragung Betroffenen ausgezahlt. Diese ist aber eben nur vorbehaltlich eines Bundesgesetzes.

Außerdem soll über das Gesetz die Besoldung von Bundesbeamten und Bundeswehrsoldaten verfassungskonform ausgestaltet werden. Die Bundesregierung muss aufgrund einer mittlerweile über fünf Jahre alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Reform anschieben, mit der die Besoldung der Bundesbeamten und Soldaten verfassungsgemäß ausgestaltet wird. Die Verfassungsrichter hatten hier Defizite gesehen und Verbesserungen angemahnt. Seit dem Jahr 2020 hat der Bund in mehreren Anläufen versucht, Abhilfe zu schaffen. Der letzte Versuch, der noch von der vorherigen Regierung aus SPD, Grünen und FDP unternommen wurde, scheiterte mit dem Zerbrechen der Ampelkoalition Ende 2024.

Im Herbst 2025 hatte das BMI nun entschieden, beide Vorhaben – Tarifübertragung und die Herstellung der verfassungsgemäßen Besoldung – zusammenzuziehen und in einem Gesetz auf den Weg zu bringen.

Die zunächst für Herbst 2025 geplante Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes verzögerte sich erneut, weil sich das BMI auf Grundlage einer aktuellen Entscheidung des BVerfG und den darin aufgestellten Leitplanken für eine verfassungsgemäße Besoldung dazu entschloss, einen neuen Anlauf zu nehmen und den bis dahin erstellten Entwurf zu verwerfen.

Denn mit Beschluss vom 17. September 2025 hatte das BVerfG bei der Überprüfung der Besoldungsordnung A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen für verfassungswidrig erklärt und den Landesgesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum 31. März 2027 eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Mit diesem Beschluss wurde aus Sicht der Richter – und auch des BMI – die bekannte Rechtsprechung aus 2020 weiterentwickelt. Daher musste ein neuer Entwurf erarbeitet werden, der nunmehr vom Innenministerium vorgelegt wurde.

Hinzu kommt, dass es mit dem Referentenentwurf offensichtlich zu wesentlichen Überarbeitungen der Grundgehaltstabelle der A-Besoldung kommt.

Wie steht der DBwV zu dem Vorhaben?

Der Verband hat eine schnelle, wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom letzten Jahr auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger immer nachdrücklich eingefordert. Er hat außerdem stets auf den Handlungsdruck hingewiesen, der mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation und die Herstellung der Verfassungskonformität besteht.

Der Verband wird den Referentenentwurf nun sorgfältig prüfen. Die angedachten Änderungen umfassen mehrere Gesetze, die Rechtsmaterie ist außerordentlich komplex. 

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick