Deutsche Soldaten im Einsatz in Jordanien. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

Deutsche Soldaten im Einsatz in Jordanien. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

12.03.2026
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil

Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Nahen Osten stellt sich die Frage nach einer Anpassung des Auslandsverwendungszuschlages in Jordanien und Erbil. Aus Sicht des Verbandes bedarf es einer zügigen Anpassung. 

Tatsächlich aber kann eine AVZ-Stufe nur dann angehoben werden, wenn eine dauerhafte Veränderung der Sicherheitslage vor Ort eintritt und eine entsprechende Meldung der Streitkräfte über die dortigen veränderten Verwendungsverhältnisse ans BMVg erfolgt ist. Dieses überprüft dann, ob eine Anhebung unter den Voraussetzungen der jeweiligen AVZ-Stufe nach § 3 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung – auch rückwirkend – zu erfolgen hat.

Kurzum: Die Problematik ist sowohl beim BMVg als auch beim DBwV bekannt. Sobald es dazu neue Entwicklungen gibt, werden wir informieren. Der Fachbereichsvorsitzende Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch mahnt aber bereits an: „Wir erwarten eine schnelle Reaktion des BMVg auf die veränderte Sicherheitslage, von der derzeit niemand weiß, wie lange sie andauern wird." 

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