Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
Auftakt für das Wahljahr 2026
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Deutsche Soldaten im Einsatz in Jordanien. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Nahen Osten stellt sich die Frage nach einer Anpassung des Auslandsverwendungszuschlages in Jordanien und Erbil. Aus Sicht des Verbandes bedarf es einer zügigen Anpassung.
Tatsächlich aber kann eine AVZ-Stufe nur dann angehoben werden, wenn eine dauerhafte Veränderung der Sicherheitslage vor Ort eintritt und eine entsprechende Meldung der Streitkräfte über die dortigen veränderten Verwendungsverhältnisse ans BMVg erfolgt ist. Dieses überprüft dann, ob eine Anhebung unter den Voraussetzungen der jeweiligen AVZ-Stufe nach § 3 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung – auch rückwirkend – zu erfolgen hat.
Kurzum: Die Problematik ist sowohl beim BMVg als auch beim DBwV bekannt. Sobald es dazu neue Entwicklungen gibt, werden wir informieren. Der Fachbereichsvorsitzende Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch mahnt aber bereits an: „Wir erwarten eine schnelle Reaktion des BMVg auf die veränderte Sicherheitslage, von der derzeit niemand weiß, wie lange sie andauern wird."
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