70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
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Klartext in spannenden Zeiten
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nach einer rund halbstündigen Debatte im Bundestag wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Foto: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka
Über den im April 2024 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SEÄG) beriet sich der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in der ersten Lesung. Nach einer rund halbstündigen Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll nun der Verteidigungsausschuss die Federführung übernehmen.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs zum SEÄG ist, dass die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) überführt und dort neu geregelt wurden. Das SEG soll nun am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Mit dem SEÄG sollen noch notwendige Änderungen im SEG zeitgleich mitumgesetzt werden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist eine transparentere Ausgestaltung der Ansprüche auf Entschädigung für Personen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene. Weiter soll mit dem Gesetzesentwurf die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie die Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen erreicht werden. Durch eine Vereinfachung der Regelungen und Übergangsregelungen soll sich außerdem der Beratungsbedarf für Betroffene verringern.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den Zeitraum vom 16. bis 18. Oktober 2024 geplant. Der Zeitplan sieht weiter vor, dass der Gesetzesentwurf gemeinsam mit dem SEG zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.
Der DBwV hatte sich mit einer Stellungnahme zum SEÄG eingebracht und steht mit den Fraktionen auch im parlamentarischen Prozess weiter dazu im Austausch.
Detaillierte Hintergründe sowie eine rechtliche Einordnung zum SEG finden Sie in der Oktoberausgabe unseres Verbandmagazins auf den ERH-Seiten.
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