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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, hier zu Gast bei einer Fachtagung des DBwV, bezog in einem Interview Stellung zu den Versäumnis-Vorwürfen bezüglich der Amtshilfe der Bundeswehr. Foto: DBwV / Mika Schmidt
Seit Tagen hagelt es heftige Kritik gegen das Corona-bedingte Krisenmanagement der Bundesregierung. Die BILD-Zeitung stempelte mit einer Lobeshymne auf Ex-Kanzler Helmut Schmidt und sein rigoroses Durchgreifen bei der Sturmflut 1962 in Hamburg indirekt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer als sture Paragraphenreiterinnen ab, die sich hinter Gesetzestexten verstecken, statt aktiv zu werden.
Die Wehrbeauftragte Eva Högl hielt sich lange Zeit aus der Debatte um schleppende Bundeswehr-Amtshilfe bei Corona-Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen heraus, bis jetzt. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zeigt Frau Högl die Zähne.
"Wenn irgendetwas gut läuft seit fast einem Jahr, dann ist das die Corona-Hilfe durch die Bundeswehr", sagt die Wehrbeauftragte. "Ich diskutiere ja gerne auch über Probleme, aber das läuft wie am Schnürchen."
Die 52-Jährige stellt noch einmal eindeutig die rechtlichen Voraussetzungen dar, die durch das Grundgesetz vorgegeben sind. Der Amtshilfe-Einsatz der Bundeswehr sei nach Artikel 35 subsidiär, also nur möglich, wenn die staatlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr allein in der Lage sind. Sprich, solange die Landkreise und Kommunen nicht mit ihren Anforderungen aus dem Knick kommen, darf die Bundeswehr per Gesetz nicht eingreifen.
Was ist eigentlich #Amtshilfe? Festgeschrieben ist sie im Grundgesetz. #FürEuchGemeinsamStarkpic.twitter.com/GozHwnpjOQ— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) January 26, 2021
Was ist eigentlich #Amtshilfe? Festgeschrieben ist sie im Grundgesetz. #FürEuchGemeinsamStarkpic.twitter.com/GozHwnpjOQ
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch erneut Landkreise und Kommunen aufgefordert, ihren Bedarf für Hilfseinsätze in Alten- und Pflegeheimen zu melden. Zudem wurde den Antragstellern eine vollständige Kostenbefreiung zugesichert.
Gegen Ende des Interviews zieht auch Eva Högl noch eine „Wasserkrise“ zum Vergleich heran, statt der Hamburger Sturmflut den Einsatz der Bundeswehr beim Oder-Hochwasser 1997: "Ich beobachte, dass viele Bürger den Corona-Einsatz der Bundeswehr aufmerksam wahrnehmen“ betont die Wehrbeauftragte. "Ich halte das für vergleichbar mit dem Oder-Hochwasser, wo in der Bevölkerung angekommen ist, dass es ohne die Soldaten nicht so gut geklappt hätte."
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