Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Obwohl für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr keine Duldungspflicht zur Covid-19-Impfung besteht, wird von einer hohen Impfquote ausgegangen. Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Gegensatz zu den Soldatinnen und Soldaten besteht für das Zivilpersonal keine Duldungspflicht zur COVID-19-Schutzimpfung. Allerdings sind Forderungen laut geworden, dass auch zivile Beschäftigte der Bundeswehr einer Impfpflicht unterliegen sollten, da sie in ihren Aufgabenbereichen vielfach in Kontakt mit Soldatinnen und Soldaten stehen.
Die Begründung mag nachvollziehbar sein, insbesondere mit Blick unter anderem auf den Sanitätsdienst, andererseits darf man erfreulicherweise feststellen, dass das Angebot von Corona-Schutzimpfungen durch die Bundeswehr von den zivilen Kolleginnen und Kollegen sehr gut angenommen wird. Auch wenn noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, geht man beim Zivilpersonal von einer weit höheren Impfquote aus als es bei der Gesamtbevölkerung Deutschlands der Fall ist.
Trotzdem wollen nicht wenige Kolleginnen und Kollegen sich nicht impfen lassen. Die aktuelle gesellschaftliche Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht ist auch im Kollegenkreis zugange. Nicht nur viele Impfgegner scheinen sich zu radikalisieren, auch Impfbefürwortern fällt es zunehmend schwer, den Argumenten von Impfgegnern zu folgen. Jedoch berechtigt es nicht, den Andersdenkenden auszugrenzen oder gar automatisch in eine bestimmte extremistische Ecke zu stellen, auch wenn manches Argument einem noch so unverständlich erscheinen mag. Nicht alle Impfgegner haben eine extremistische Gesinnung, sondern viele von ihnen tiefe Ängste, die ihnen trotz intensiver Überzeugungsarbeit nicht zu nehmen sind.
Man muss die Meinung des anderen nicht akzeptieren, man muss jedoch eine andere Meinung respektieren. Ausgrenzen und Diffamieren löst keine, sondern schafft Probleme. Gegenseitig zuhören, miteinander reden, das ist die Grundlage friedlichen Miteinanders sowohl in der Gesellschaft als auch im Kollegenkreis.
Der eigenen Gesundheit und die der Mitmenschen wegen appelliere ich an Sie, impfen zu gehen. Alle rufe ich zu mehr gegenseitigem Respekt auf – egal, ob man pro oder contra Impfen ist.
Mit herzlichen GrüßenIhr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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