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Kameradschaft und Selbstverständnis
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Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Ein halbes Jahr nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan haben das Entwicklungsministerium und das Verteidigungsressort keine eigenen Hinweise auf eine gezielte Verfolgung früherer Mitarbeiter in dem Land. Dem Bundesentwicklungsministerium (BMZ) sei «ein konkreter Fall bekannt, bei dem eine Ortskraft der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für eine Woche inhaftiert wurde», sagte ein Sprecher des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. «Darüber hinaus hat das BMZ keine eigenen Erkenntnisse darüber, dass Ortskräfte der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan seit August 2021 von den Taliban bedroht, misshandelt oder getötet worden sind.»
Dem BMZ seien einzelne Berichte von Ortskräften über entsprechende Vorkommnisse bekannt, sagte der Sprecher weiter. Diese könnten aber, auch aufgrund einer fehlenden deutschen Präsenz vor Ort, nicht verifiziert werden.
Aus dem Verteidigungsministerium hieß es: «Über eine generelle Bedrohung von ehemaligen Ortskräften der Bundeswehr seit Machtübernahme der Taliban einschließlich einer Verlautbarung der Taliban in diesem Sinne liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine nachprüfbaren Informationen vor.» Es würden Einzelinformationen zur Kenntnis gebracht, nach denen ehemalige Ortskräfte oder Familienangehörige in Deutschland sowie Hilfsorganisationen über Übergriffe oder Drohungen von Taliban gegen ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr oder ihre Familienangehörigen berichten, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
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