Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
Weltweit im Einsatz für Frieden und Freiheit – 80 Jahre Charta der Vereinten Nationen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Justitiar Christian Sieh vertrat heute den Deutschen BundeswehrVerband als Sachverständiger in der Anhörung des Verteidigungsausschusses zur geplanten Verschärfung des Soldatenrechts. Screenshot: DBwV
Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo – das wurde heute bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich. Die Gesetzesänderungen haben es in sich: Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können – bislang gelten vier Jahre. „Verfassungskonform“ sei das, so die Sachverständigen. Für den DBwV dagegen sind die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend.
DBwV-Justitiar Major d.R. Christian Sieh nahm für den Verband als Sachverständiger an der Ausschusssitzung teil. Und führte den Abgeordneten vor Augen, warum der DBwV dem Entwurf ganz überwiegend kritisch und im Kern strikt ablehnend gegenübersteht. „Diese Verschärfung ist nach unserer Bewertung völlig verfehlt“, sagte der Justitiar. Auch wenn das Vorhaben noch konform mit der Verfassung sei: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.“
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