Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Jahresrückblick Juli: Eine Landesversammlung, zwei Jahrestage und ein Marsch zum Gedenken
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Justitiar Christian Sieh vertrat heute den Deutschen BundeswehrVerband als Sachverständiger in der Anhörung des Verteidigungsausschusses zur geplanten Verschärfung des Soldatenrechts. Screenshot: DBwV
Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo – das wurde heute bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich. Die Gesetzesänderungen haben es in sich: Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können – bislang gelten vier Jahre. „Verfassungskonform“ sei das, so die Sachverständigen. Für den DBwV dagegen sind die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend.
DBwV-Justitiar Major d.R. Christian Sieh nahm für den Verband als Sachverständiger an der Ausschusssitzung teil. Und führte den Abgeordneten vor Augen, warum der DBwV dem Entwurf ganz überwiegend kritisch und im Kern strikt ablehnend gegenübersteht. „Diese Verschärfung ist nach unserer Bewertung völlig verfehlt“, sagte der Justitiar. Auch wenn das Vorhaben noch konform mit der Verfassung sei: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.“
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