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Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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Rehabilitation – zurück in die Truppe
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Justitiar Christian Sieh vertrat heute den Deutschen BundeswehrVerband als Sachverständiger in der Anhörung des Verteidigungsausschusses zur geplanten Verschärfung des Soldatenrechts. Screenshot: DBwV
Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo – das wurde heute bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich. Die Gesetzesänderungen haben es in sich: Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können – bislang gelten vier Jahre. „Verfassungskonform“ sei das, so die Sachverständigen. Für den DBwV dagegen sind die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend.
DBwV-Justitiar Major d.R. Christian Sieh nahm für den Verband als Sachverständiger an der Ausschusssitzung teil. Und führte den Abgeordneten vor Augen, warum der DBwV dem Entwurf ganz überwiegend kritisch und im Kern strikt ablehnend gegenübersteht. „Diese Verschärfung ist nach unserer Bewertung völlig verfehlt“, sagte der Justitiar. Auch wenn das Vorhaben noch konform mit der Verfassung sei: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.“
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