Abstimmung zu später Stunde im Deutschen Bundestag: Das BesStMG ist beschlossen! Foto: DBwV/Mika Schmidt

Abstimmung zu später Stunde im Deutschen Bundestag: Das BesStMG ist beschlossen! Foto: DBwV/Mika Schmidt

25.10.2019
yb/av

Gut. Besser. BesStMG!

Berlin. Am Ende ging dann alles sehr schnell: Zu später Stunde hat der Bundestag am gestrigen Donnerstagabend (24. Oktober) das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) mit großer Mehrheit verabschiedet. Ursprünglich war die Abstimmung erst für Anfang November vorgesehen, aber uns soll es recht sein – dieses Gesetz von herausragender Bedeutung für die Bundeswehr ist durch. Und es ist ein richtig gutes Gesetz geworden.
 
Nun wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befassen, damit der Bundespräsident es unterzeichnen kann. Dann kann das BesStMG schon zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Soldatinnen und Soldaten bekommen dann einen höheren Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) im Einsatz oder in der einsatzgleichen Verpflichtung, bei Tätigkeiten in der sogenannten Ausnahme, zum Beispiel bei freilaufenden Übungen in Vorbereitung eines Auslandseinsatzes, greift künftig der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ). Er löst die kleinen und großen Anrechnungsfälle ab. Zudem werden etliche Zulagen neu eingeführt und bestehende Zulagen zum Teil signifikant erhöht.
 
Über Jahre hinweg hat der Deutsche BundeswehrVerband für dieses Gesetz gestritten, unzählige Gespräche auf allen Ebenen in den beteiligten Bundesministerien und mit Politikern  der Bundestagsfraktionen  geführt. Immer mit dem Ziel vor Augen: das Bestmögliche für die Mitglieder erreichen, langjährige Forderungen des Verbands verwirklichen.

 

Dieses Ziel ist nun erreicht. Entsprechend zufrieden zeigte sich der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner:

„Mit dem BesStMG wird der Dienst in der Bundeswehr attraktiver und die Streitkräfte konkurrenzfähiger. Das dient der militärischen Einsatzbereitschaft, auf die es, wir sehen es aktuell, sehr schnell ankommen kann. Der DBwV hat bis zuletzt für Verbesserungen gekämpft - und durchgesetzt. Die AVZ-Sätze steigen, die Spießzulage auch und der ATZ kommt genauso wie die Führungszulage. So wird die Verantwortung für Mensch und Material besser abgegolten. Gleiches gilt für den extrem fordernden Dienst in der Ausnahme und im Ausland. Damit nicht genug: Es profitieren auch die Kollegen aus dem zivilen OrgBereich vom BesStMG - dafür hat sich der Verband ebenfalls stark gemacht. Für uns ist die Bundeswehr nur als Ganzes denkbar und gemeinsam werden wir weiter für Ihre Interessen kämpfen.“

Tatsächlich hat es einen langen Atem gebraucht, um das BesStMG erfolgreich ins Ziel zu bringen. Forderungen der DBwV-Mitglieder wurden schon im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 in die Parteiprogramme getragen und nach den Wahlen ging es darum, diese Positionen im Koalitionsvertrag zu verankern. Es folgten unzählige Gespräche des Bundesvorsitzenden sowie des Vorsitzenden des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, mit den themenverantwortlichen Politikern aus den Bereichen Verteidigung und Inneres.
 
Wichtig war es vor allem, die Parlamentarier aus dem federführenden Innenressort, für die Bundeswehrthemen naturgemäß nicht immer im Mittelpunkt stehen,  mit guten Argumenten zu überzeugen.

„Unser Dank gilt jetzt allen Abgeordneten des Bundestags, die dazu beigetragen haben, dass wir viele sehr gute Regelungen für die Menschen der Bundeswehr erreicht haben“, sagte Oberstleutnant Dr. Buch.

Auch in den Wochen, die der gestrigen Abstimmung im Bundestag vorangingen, haben sich die Mandatsträger des Verbands intensiv bemüht, einen ohnehin schon guten Gesetzesentwurf noch in vielen Details zu verbessen und ihm somit den letzten Feinschliff zu geben. So stand der Bundesvorsitzende Mitte Oktober in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses den Parlamentariern Rede und Antwort. Zahlreiche Punkte, die Oberstleutnant Wüstner vor den Abgeordneten kritisch angemerkt hatte, wurden in den Änderungsanträgen aufgenommen. Dadurch wurde etwa der ATZ noch auf 91 Euro angehoben oder die Spießzulage von aktuell 113 Euro auf 135 Euro.

Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir auch noch in den letzten Tagen – also praktisch auf der Zielgeraden – weitere Verbesserungen im Sinne unserer Mitglieder erreicht haben“, sagte Oberstleutnant i.G. Dr. Buch, „dadurch werden einige Unwuchten beseitigt und der Dienst in der Bundeswehr gewinnt ein gutes Stück Attraktivität hinzu. Jetzt können wir es aussprechen: Mit dem BesStMG haben wir einen großen Erfolg eingefahren!“

Abstimmung zu später Stunde

Die Abgeordneten des Bundestags stimmten zu später Stunde mit einer deutlichen Mehrheit für das BesStMG. Lediglich die Lnken stimmten dagegen.

Die Verteidigungspolitikerin Kerstin Vieregge (CDU) betonte, dass das BesStMG schon das dritte Gesetz in dieser Legislaturperiode sei, das Maßstäbe bei der Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr setzt. Mit dem Gesetz werde deutlich: „Wir tun etwas für die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Wir honorieren deren Dienst und die erbrachten Leistungen, erkennen den Wert militärischer Führung und Verantwortung an und machen die Bundeswehr überdies attraktiver für den Nachwuchs.“ Die Union wolle einen starken Staat, so Vieregge, dazu gehöre auch eine starke Bundeswehr.

Helge Lindh, Innenpolitiker der SPD bezeichnete das BesStMG als „verdammt gutes Gesetz“. „Wenn man es mal martialisch ausdrückt“, so Lindh, „dann sind die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen, Zollbeamten und Zollbeamtinnen, Mitarbeiter von Ministerien, sind gerade die Bundeswehrsoldaten Bundeswehrsoldatinnen diejenigen, die tagtäglich für diesen demokratischen Rechtsstaat einstehen, ihren Kopf hinhalten, manchmal ihr Leben riskieren und die von uns auf jeden Fall nicht nur schöne Worte, sondern wahrlich Anerkennung verdienen. Und sie verdienen es in aller Deutlichkeit – und genau so handeln wir. Und sie verdienen es auch durch Prämien und dadurch, dass Zulagen endlich signifikant erhöht werden.“

Was bringt jetzt das BesStMG?

Das BesStMG ist der große Wurf, den der Verband auch erwartet hat. Doch was ändert sich nun? Ein der wesentlichen Punkte ist die längst überfällige Erhöhung des AVZ, der in der höchsten Stufe 6 von zurzeit 110 Euro auf 145 Euro angehoben wird. Auch die anderen Stufen werden entsprechend erhöht. Eine längst überfällige Anpassung, liegt die letzte Erhöhung doch nun schon neun Jahre zurück. Was auch erfreulich ist: Den AVZ gibt es künftig auch für Vor- und Nachkommandos sowie bei Kurzzeitaufenthalten im Einsatzgebiet. Ebenso erhalten Spezialkräfte, die ohne Mandat des Bundestags im Einsatz sind, den AVZ in der höchsten Stufe.

Ganz neu ist der Ausnahmetatbestandszuschlag, kurz ATZ. Dieser wird in der Ausnahme fällig und den kleinen und großen Anrechnungsfall ablösen, der stets mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden war. Das BesStMG sieht nun eine pauschale Zahlung von 91 Euro pro Tag vor. Der im Gesetzentwurf ursprünglich geplante  Betrag konnte in den vergangenen Tagen noch  auf diesen erhöht werden, zudem begrüßt der Verband , dass eine Evaluierungsvereinbarung auf den Weg gebracht wurde. So kann nach einem Jahr geprüft werden, ob der aktuell ausgehandelte Betrag angemessen ist.

Auch bei den Zulagen tut sich einiges: Insgesamt werden 14 bestehende Stellenzulagen angehoben, zudem werden 12 neue Stellen- und Erschwerniszulagen geschaffen. Beispiel Kompaniefeldwebel-Zulage: Sie steigt von aktuell knapp 113 Euro auf 135 Euro. Angehoben wird auch die Marinezulage. Hier werden Stellen- und Erschwerniszulage vereint. So beträgt die Besatzungszulage künftig 350 Euro – das ist ein dickes Plus von 227 Prozent. Uboot-Fahrer erhalten demnächst eine Zulage von 700 Euro. Von höheren Zulagen profitieren auch Feldjäger oder Flugsicherungslotsen.

Neue Zulagen gibt es für Beamte und Soldaten, die im Bereich Cyberverteidigung tätig sind, je nach Besoldungsgruppe liegen sie zwischen 150 und 300 Euro. Ein Novum ist auch die Führungszulage für militärische Führungs- oder Ausbildungsfunktion, die bis zu 150 Euro beträgt. Positives gibt es auch für die Beamten der Bundeswehr-Feuerwehren zu berichten: Die Regelungen und Vergütungssätze zum Ausgleich von mehr geleistetem Dienst sind nun auch gesetzlich durch eine Opt-Out Regelung verankert und damit langfristig gesichert.

Weitere Aspekte des BesStMG sind deutliche Verbesserungen im Mobilitätsbereich oder die Einführung von Personalbindungsprämien für Beamte und Soldaten. Ebenso erfreulich für die Beamten: Die Besoldungsstufe A2 entfällt künftig, der Einstieg erfolgt dann mit A3.

Dies sind nur einige Beispiele, wir werden in Kürze im Detail über die Vielzahl von Verbesserungen berichten, die das BesStMG den Angehörigen der Bundeswehr bringt. Klar ist: Heute ist ein richtig guter Tag für die Menschen der Bundeswehr.

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