Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Blick auf den Ehrenhain von Kundus, der später im Wald der Erinnerung in Schwielowsee bei Potsdam wieder aufgebaut wurde. Foto: picture alliance / dpa | Hannibal Hanschke
Der Afghanistan-Einsatz ist Geschichte, doch es ist eine Pflicht, die Erinnerung an die Gefallenen zu wahren. Vor 17 Jahren, am 27. August 2008, fiel Hauptfeldwebel Mischa Meier beim Einsatz in Afghanistan. Der Fallschirmjäger aus Zweibrücken, 29 Jahre alt, war als Führer einer Patrouille in der Nähe von Kundus unterwegs, als sein Fahrzeug in eine Sprengfalle fuhr. Mischa Meier erlitt schwere Verwundungen, deren Folgen er kurze Zeit später erlag. Drei seiner Kameraden wurden ebenfalls verwundet. Mischa Meier war der 28. Soldat, der sein Leben beim Einsatz in Afghanistan verlor.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken, ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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