Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Den Aggressor zurückzudrängen ist das gemeinsame Ziel
Gegenwart und Zukunft des Krieges
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Unsere Rechtsabteilung erreicht täglich eine große Zahl an Fragen rund um den Dienst in der Bundeswehr. In der Rubrik "Ich hätte da eine Frage" stellen wir Ihnen diese und die dazugehörigen Antworten gerne vor.
SU A.: Ich bin Soldatin auf Zeit (SaZ), befinde mich in Elternzeit und erhielt für meine vorzeitige Dienstzeitverlängerung eine Verpflichtungsprämie, die mir als Einmalzahlung gewährt wurde. Nun wird die Prämie anteilig zurückgefordert. Dies kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun? Kommt auch eine andere Entscheidung in Betracht?
Bei der von Ihnen angesprochenen „Verpflichtungsprämie“ handelt es sich um eine Personalbindungsmaßnahme nach § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Gemäß dieser Vorschrift erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ...Lesen Sie den gesamten Artikel im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!
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