Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
„Die Zeitenwende in der Zeitenwende“
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Operation in einem Bundeswehr-Krankenhaus. Zeiten als approbierter Arzt bei der Bundeswehr sind bei einer möglichen Rückzahlung von Ausbildungskosten anzurechnen
Berlin. Verträge sind einzuhalten: Dieser Rechtssatz gilt natürlich auch für Zeitsoldaten. So müssen von der Bundeswehr ausgebildete Ärzte ihre Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn sie vorzeitig den Dienst quittieren. Allerdings mit Einschränkungen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte (Az.Az.2 C 16.16). Denn zum einen dürfen keine Zinsen erhoben werden, da es für die Erhebung von Zinsen an einer Rechtsgrundlage fehle.Zum anderen sind von dem Erstattungsbetrag diejenigen Zeiten abzuziehen, in denen der Offizier als approbierter Arzt seinen Dienst geleistet hat (Abdienzeiten). Damit könnten sich die zurückzuzahlenden Beträge zum Teil vermindern. Dies erscheint folgerichtig, denn die Bundeswehr konnte zumindest teilweise von der Ausbildung des Bundeswehrarztes profitieren, wenngleich in einem geringeren als dem zunächst vereinbarten Umfang.Diese beiden Aspekte sind neu, während die grundsätzliche Rückzahlungspflicht ständiger Rechtsprechung entspricht. Denn bei angehenden Ärzten der Bundeswehr verpflichtet sich jede Seite zur Erbringung einer Leistung: die Bundeswehr, die Kosten für die Ausbildung zum Arzt zu übernehmen. Und der Arzt, für einen Zeitraum von meist 17 Jahren der Bundeswehr zur Verfügung zu stehen.
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