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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Es hakt bei den Beförderungen - besonders betroffen sind die Oberstleutnante. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Derzeit rast die Bundeswehr mit hohem Tempo in den Beförderungsstau bei den Offizieren. Warum sie das macht, wird klar, wenn man feststellt, dass kein Puffer vorhanden ist. So einen Puffer, also genügend Planstellen, hätte ein auskömmlicher Verteidigungshaushalt geboten. Den gibt es mangels Regierungsbildung jedoch absehbar nicht. So bleibt bis zum Steckenbleiben im Stau nur die Frage: Warum gibt es ihn schon wieder?Die Einweisungs- und Beförderungslage zur Besoldungsgruppe (BesGr) A15 hat prozentual am stärksten zugenommen. Bemerkenswert ist, dass gleichzeitig keiner der Anwärter seit April 2017 befördert worden ist. So sehen sich etwa einige Referatsleiter mit der Situation konfrontiert, mindestens das zweite Mal in einer höherwertigen Verwendung zu sein, ohne die damit normalerweise verbundene höhere Besoldung zu erhalten, weil schlicht die Planstellen fehlen. Ähnlich sieht es bei der BesGr A16 aus, wenngleich es hier noch anteilig zu den Anwärtern ein paar Einweisungen und Beförderungen gab. Eklatant negativ stellt sich die Situation bei der BesGr A14 dar. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.Die Stauproblematik wird durch mehrere Faktoren verursacht. So fordert das BMVg etwa Personal aus der Fläche an, um das ministerielle Arbeitsaufkommen bewältigen zu können. Damit wird offenkundig, dass das BMVg angesichts der neben dem normalen ministeriellen Tagesgeschäft zu bewältigenden Trendwenden und Agenden personell unzureichend ausgestattet ist. Beim Wechsel wird haushalterisch die Planstelle mitgenommen, sodass in der Fläche zwar zur Aufrechterhaltung der Funktionalität nachbesetzt wird, aber keine Beförderung erfolgen kann. Flankiert wird dieses Problem dadurch, dass im Zuge von Dienstpostenüberprüfungen sozusagen marktgerechte Anpassungen vorgenommen worden sind, die zu einer Höherdotierung geführt haben, sich so jedoch noch nicht im Haushalt wiederfinden. Der wiederum kann als Gesetz aktuell nicht verabschiedet werden, weil eine handlungsfähige Bundesregierung fehlt. Also ändert sich die Situation absehbar nicht. Politisch forciert worden ist gleichzeitig der dem Grunde nach vollkommen richtige Aufbau eines Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum.Leider ist das auf Kosten der Streitkräftebasis und anderer Organisationsbereiche geschehen. Es haben sogenannte „aufkommensneutrale Personalverschiebungen“ stattgefunden. Mit anderen Worten: Das Cyber-Loch wurde gefüllt, indem das SKB-Loch und andere Löcher aufgerissen wurden. Denn die Dienstposten sind, mittels Mitnahme durch den Dienstposteninhaber, in den neuen Organisationsbereich gewechselt. Die dadurch entstandenen hohlen Strukturen konnten bisher nicht gefüllt werden.Herausragend bemerkbar macht sich das bei Schlüsseldienstposten. So können aktuell nur dann Einweisungen und Beförderungen erfolgen, wenn auch haushalterisch die Planstelle durch Ausscheiden eines anderen Kameraden aus der Bundeswehr frei wird. Ein Vakanzenmanagement wird so nicht erfolgen können, dafür sind die Löcher quantitativ und qualitativ zu groß. Die Bundeswehr befindet sich in einem Dilemma, teilweise selbst verschuldet, teilweise verursacht durch äußere Faktoren, die das BMVg nicht beeinflussen kann. Beides zusammen wird die Berufszufriedenheit der Betroffenen nicht positiv beeinflussen.Bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes ist ein Beförderungsstau zum Spitzendienstgrad vorhanden. Die in diesem Jahr vorgenommenen Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz haben im laufenden Haushalt keine Berücksichtigung finden können. Somit können die positiven Veränderungen frühestens mit dem Haushalt 2018 umgesetzt werden. Positiver stellt sich die Beförderungssituation bei den Feldwebeln dar. Hier gibt es derzeit quasi keine Wartezeiten bei den Beförderungen zum Oberstabsfeldwebel und Stabsfeldwebel. Zusätzlich hat sich die Lage bei der Beförderung zum Hauptfeldwebel entspannt.
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