Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Die Bundesrepublik Deutschland schützt die Grundrechte ihrer Bürger. Das oberste politische Ziel heißt: Frieden in Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand.

Für den Deutschen BundeswehrVerband hat in diesem Sinne Sicherheitspolitik darauf abzuzielen, den äußeren Bestand und die innere Ordnung des Rechtsstaates so zu bewahren, dass alle Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte gesichert wissen und ihr Leben in Frieden und Freiheit gestalten können. Die Schaffung einer dauerhaften internationalen Ordnung des Friedens in Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand ist zentrales Ziel deutscher und europäischer Sicherheitspolitik.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und Zunahme wechselseitiger Abhängigkeiten können sich selbst örtlich begrenzte Konfliktszenarien unmittelbar auf die Sicherheit Deutschlands und Europas auswirken. Sicherheitspolitik steht damit vor einer ungleich komplexeren Herausforderung als noch zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes. Diese wird zudem durch asymmetrische Bedrohungsformen, deren Zahl, Gefahrenpotential und Verschiedenartigkeit immens zunimmt, vergrößert.


Bedrohung des Weltfriedens

Soziale Ungerechtigkeiten, wirtschaftliche Unterentwicklung, Klimawandel, verantwortungslose Ausbeutung und Zerstörung der natürlichen Umwelt, Intoleranz, Kampf um Ressourcen, Hegemoniebestrebungen, unkontrollierte Finanzströme, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migration und Hunger sind Nährboden für den Zerfall von Staaten, für die Verursachung regionaler, gewaltsamer Konflikte, für politischen und religiösen Extremismus, Piraterie und den internationalen Terrorismus. In jedem Fall sind die Auswirkungen von globaler Bedeutung und damit Gegenstand deutscher und europäischer Sicherheitspolitik.


Vernetzte Sicherheit

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Bedingungen bestimmen die sicherheitspolitische Entwicklung. Aus diesem Grunde ist ein umfassender, koordinierter Ansatz aller relevanten deutschen Ressorts und Behörden im Sinne eines gesamtstaatlichen, vernetzten Sicherheitsverständnisses im multinationalen Verbund notwendig, der auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln ist. Streitkräfte sind fester Bestandteil dieses Ansatzes, sollten jedoch nach wie vor nur als „ultima ratio“ eingesetzt werden. Streitkräfte können in der Regel keinen Konflikt nachhaltig lösen, jedoch Voraussetzungen für dessen Lösung schaffen. 

Multilateralismus

Für die deutsche Sicherheitspolitik bleibt die NATO als Garant von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum weiterhin das politisch-militärische Fundament. Gleichzeitig ist die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) voranzutreiben. Durch seine aktive Mitgliedschaft in der OSZE und UNO unterstreicht Deutschland seine Mitverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens.


Landesverteidigung

Die Fähigkeit der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ist zu erhalten. Sie ist grundgesetzlich verankert der primäre Auftrag der Streitkräfte. Die Aufwuchs- bzw. Rekonstitutionsfähigkeit der Streitkräfte darf auch nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht in der Freiwilligenarmee und angesichts ihrer Einsatzorientierung nicht vernachlässigt werden.


Europa

Der Deutsche BundeswehrVerband bekennt sich zum europäischen Einigungprozess. Nationale Grenzen und Rivalitäten sind in Europa überwiegend überwunden und haben zu einer dauerhaften Garantie des Friedens und der Sicherheit in dieser Region beigetragen. Nationale Egoismen dürfen in einer friedvollen und gerechten europäischen Weiterentwicklung keinen Platz mehr haben.

Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass die Streitkräfte der europäischen Staaten in diesen Einigungsprozess als Teil einer europäischen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einbezogen werden. Sollten am Ende dieses Prozesses gemeinsame europäische Streitkräfte stehen, so sind diese in europäischen Grundlagendokumenten fest zu verankern.

Grundlage gemeinsamer europäischer Streitkräfte muss dabei die uneingeschränkte Geltung der Menschen- und Bürgerrechte gemäß der EU-Grundrechtscharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch und gerade für die Angehörigen dieser europäischen Armee sein, einschließlich des uneingeschränkten Koalitionsrechts und des Grundprinzips des „Staatsbürgers in Uniform“.


Äußere und Innere Sicherheit

Äußere und Innere Sicherheit sind angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht mehr stringent voneinander zu trennen. Die bestehenden Lücken in der Gewährleistung der Inneren Sicherheit sind zu schließen, ohne die klare Trennung zwischen den Zuständigkeiten der Polizeien und der Bundeswehr aufzuheben.


Attraktivität der Einsatzarmee Bundeswehr

Die Bundeswehr wurde zu einer einsatzorientierten Freiwilligenarmee umgebaut. Der Deutsche Bundestag entsendet die Bundeswehr weltweit in Frieden erzwingende und Frieden stabilisierende Einsätze. Die Anforderungen, denen sich die Soldaten, die an den Einsätzen mitwirkenden Beamten, Arbeitnehmer sowie deren Familien heute zu stellen haben, unterscheiden sich maßgeblich von denen der Bundeswehr aus der Zeit des Kalten Krieges. Umso mehr stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung, die dienstlichen Rahmenbedingungen den Gegebenheiten anzupassen, ihre Fürsorgeverpflichtung wahrzunehmen und angesichts der Einsatzfolgen auch auf ehemalige Soldaten auszuweiten. Die Personalgewinnung der Bundes¬wehr ist zu optimieren und die Laufbahnen in der Bundeswehr konkurrenzfähiger zu machen. Ohne eine reale Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr sind alle Bemühungen um eine Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vergebens.