EUROMIL-Präsident Emmanuel Jacob (r.), hier mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Hauptmann Andreas Steinmetz, überzeugte sich beim Parlamentarischen Abend 2019 vom funktionierenden Dialog zwischen DBwV und Parlament sowie BMVg. Foto: DBwV/Mika Schmidt

EUROMIL-Präsident Emmanuel Jacob (r.), hier mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Hauptmann Andreas Steinmetz, überzeugte sich beim Parlamentarischen Abend 2019 vom funktionierenden Dialog zwischen DBwV und Parlament sowie BMVg. Foto: DBwV/Mika Schmidt

30.04.2020
DBwV

DBwV setzt ein Zeichen für die Kameradschaft und Solidarität mit den europäischen Partnern

Berlin. Der Deutsche BundeswehrVerband lebt Kameradschaft – auch über die Landesgrenzen hinaus. Diese Überzeugung findet ihren Niederschlag in der Arbeit in der europäischen Militärorganisation EUROMIL. Unser gemeinsames Ziel dabei: Die Rechte der Menschen in den Streitkräften zu stärken, dafür zu sorgen, dass Dinge, die für uns selbstverständlich sind, auch unseren europäischen Kameraden zu Gute kommen. Denn leider gibt es immer noch Länder in Europa, in denen Soldaten grundlegende Rechte vorenthalten werden.
 
Der DBwV unterstützt deshalb jetzt als Mitglied ein Positionspapier von EUROMIL, das das Recht auf Beteiligung und Vereinigung für Soldaten einfordert. EUROMIL vertritt das Konzept des Bürgers in Uniform: Der Soldat soll dieselben Rechte und Pflichten haben wie jeder andere Bürger auch. Das gilt insbesondere für die Koalitionsfreiheit: Das Recht, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammen zu schließen. Die Koalitionsfreiheit in Deutschland ist die Grundlage der jahrzehntelangen erfolgreichen Arbeit des DBwV, sie ist die Voraussetzung für Beteiligung.
 
Das European Commitee of Social Rights (ECSR) hat in den Jahren 2018 und 2019 in Verhandlungen gegen Irland und Italien ausdrücklich geurteilt, dass Militärpersonal die Koalitionsfreiheit haben muss. Für den Fall, dass Beteiligung und Einbindung nicht ausreichend gewährleistet werden, müssen demnach auch die Soldaten die Möglichkeit zum Streik haben. Tatsächlich gibt es Mitgliedsländer, in denen die Militärorganisationen keine andere Möglichkeit mehr sehen, sich Gehör zu verschaffen, als die Frage nach dem Streikrecht neu zu stellen.
 
Hauptmann Andreas Steinmetz, Leiter der DBwV-Delegation bei EUROMIL: "Es ist ein Gebot der Fairness und Kameradschaft, all jene Partner zu unterstützen, die noch nicht die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Gesetze so für ihren Berufsstand einzusetzen, wie wir es in Deutschland können. Deshalb ist die Unterstützung des Beschlusses für uns eine Verpflichtung und die Basis für das Wirken von EUROMIL. Streiken zu können, um nicht streiken zu müssen – das ist dabei die Devise all jener Partner, die derzeit ihre Anliegen nicht durch Beteiligung befördern können. Wir stehen in Europa als positives Beispiel für den gelungenen sozialen Dialog in den Themen der Soldatinnen und Soldaten mit der militärischen und politischen Führung."
 
EUROMIL-Vizepräsident Hauptmann Jörg Greiffendorf, im DBwV-Bundesvorstand mit zuständig für Europa, erklärt: „Das Streikrecht darf natürlich niemals für sich allein betrachtet werden, sondern immer nur als letztes Instrument zur Verteidigung der Arbeitnehmerrechte. Deshalb glauben wir, dass überall dort, wo Koalitionsfreiheit und Beteiligung nicht gewährleistet sind, das Streikrecht als letztes Mittel zur Verfügung stehen sollte. Der Königsweg ist der soziale Dialog der Verantwortlichen mit den Verbänden der Soldatinnen und Soldaten. In den Nationen wo diese Koalitionsfreiheit und Beteiligung gewährleistet ist, kann das Streikrecht eingeschränkt sein – bis hin zum gesetzlichen Ausschluss, genau wie bei uns in Deutschland.“
 
Greiffendorf abschließend: „Ganz einfach ausgedrückt:  Mit am Tisch zu sitzen, Gehör zu finden, beteiligt zu werden - mehr Einfluss kann man als Soldatenvertreter gar nicht haben. Deswegen brauchen wir bei der Bundeswehr natürlich kein Streikrecht. Es ist aber ein Gebot der Solidarität, unseren europäischen Kameraden, die schlechter dran sind als wir, auf ihrem Weg zu unterstützen.“
 
Für den DBwV und die Zusammenarbeit mit Regierung, Bundeswehr und Ministerien ändert sich also gar nichts: Wir leben Beteiligung und Mitbestimmung im Sinne des Auftrages und unserer Mitglieder, und immer in einem geübten und bewährten Verfahren im Einklang mit der europäischen Rechtsprechung. Wir wünschen unseren Partnern viel Erfolg. Wo immer wir sie in ihrem Bemühen unterstützen können, werden wir dies im Rahmen unserer Möglichkeiten tun.

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